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Rechtsprechung
   BGH, 06.11.1952 - 3 StR 1114/51   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1952,386
BGH, 06.11.1952 - 3 StR 1114/51 (https://dejure.org/1952,386)
BGH, Entscheidung vom 06.11.1952 - 3 StR 1114/51 (https://dejure.org/1952,386)
BGH, Entscheidung vom 06. November 1952 - 3 StR 1114/51 (https://dejure.org/1952,386)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1953, 155
 
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Wird zitiert von ... (22)Zitiert selbst (2)

  • RG, 25.10.1927 - I 441/27

    1. Ist nach Abschluß der Urteilsverkündung die nachträgliche Verkündung eines …

    Auszug aus BGH, 06.11.1952 - 3 StR 1114/51
    Auch sachliche Fehler der Urteilsformel können berichtigt werden, wenn deren verkündeter Inhalt infolge Versehens des Verkündenden vom beschlossenen Inhalt abweicht (im Anschluss an RGSt 61, 388).

    Sie war aber nur zulässig, sofern ein offensichtliches Schreibversehen oder eine offenbare Unrichtigkeit vorlag (RGSt 61, 388).

  • RG, 14.06.1937 - 2 D 177/37

    1. Wieweit ist das Revisionsgericht bei Prüfung der Frage, ob das G. über die …

    Auszug aus BGH, 06.11.1952 - 3 StR 1114/51
    Bei blosser Möglichkeit des Vorliegens der Voraussetzungen des Straffreiheitsgesetzes darf das Verfahren nicht eingestellt werden (RGSt 71, 259 [263]).
  • BGH, 14.11.1990 - 3 StR 310/90

    Zulässigkeit einer Urteilsberichtigung; Rechtsfolgen einer unzulässigen …

    Aber auch dort, wo die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unzweifelhafte Irrtümer der nachträglichen Berichtigung für zugänglich erachtet hat, weil für die Prozeßbeteiligten aus anderen Verfahrensvorgängen, beispielsweise der mündlichen Urteilsbegründung, die Divergenz zwischen erkennbar Gewolltem und mündlich oder schriftlich Formuliertem offenkundig war (vgl. BGH NJW 1953, 155 und NJW 1954, 730; BGHSt 5, 5; 12, 374; BGH, Urteil vom 29. Januar 1975 - 3 StR 165/74 und Urteil vom 22. Januar 1981 - 4 StR 97/80;… BGHR StPO § 267 Berichtigung 1), ist immer wieder betont worden, daß die Möglichkeit ausgeschlossen sein muß, daß sich hinter der "Berichtigung" in Wahrheit die sachliche Abänderung eines inhaltlich anders beschlossenen Urteils verbirgt (…so auch Hürxthal aaO;… Gollwitzer aaO Rdn. 45;… Kleinknecht/Meyer 39. Aufl. § 267 Rdn. 39).
  • BGH, 24.01.1984 - 1 StR 874/83

    Nachholen der im ersten Urteil versäumten Einbeziehung einer Vorverurteilung …

    Mit der erfolgten Bekanntgabe von Formel und Gründen war in der anhängigen Sache das Urteil ergangen; es war damit für das erkennende Gericht nicht mehr abänderbar oder ergänzbar (BGHSt 25, 333, 335 f.; BGH NJW 1953, 155, 156; RGSt 57, 142;… Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 268 Rdn. 45, 46), selbst wenn der versehentlich weggelassene Teil beraten und beschlossen gewesen wäre (vgl. RGSt 61, 388;… Hürxthal in KK § 260 Rdn. 12).

    Eine Berichtigung, die nur durch Gerichtsbeschluß erfolgen kann, wäre nur dann zulässig gewesen, wenn ein offensichtliches Schreibversehen oder eine offensichtliche Unrichtigkeit vorgelegen hätte (BGH NJW 1953, 155, 156).

  • BVerwG, 11.12.1990 - 1 D 63.89

    Urteilsverkündung in Disziplinarverfahren - Nebentätigkeit ohne Genehmigung als …

    Beides, Verlesen der Formel und Mitteilung der Gründe, stellt ein einheitliches Ganzes dar, vor dessen Beendigung das Urteil noch nicht im Rechtssinne verkündet, das Gericht noch nicht an das bereits Verlesene bzw. Mitgeteilte gebunden ist (…vgl. Behnke, BDO, 2. Aufl., § 78 Anm. 4;… Köhler/Ratz, BDO, § 78 Rz. 2; BGHSt 25, 333 ; BGH in NJW 1953, 155/156; RGSt 57, 142/143).
  • BGH, 28.05.1974 - 4 StR 633/73

    Verkündung des Beschlusses nach § 268a Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO) - …

    Das Oberlandesgericht Hamm möchte die Revision des Angeklagten verwerfen, sieht sich hieran jedoch durch das Urteil des früheren 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 6. November 1952 - 3 StR 1114/51 - (NJW 1953, 155) gehindert, demzufolge das Gericht seinen Urteilsspruch ändern kann, solange dessen Verkündung nicht abgeschlossen ist, dieser Abschluß aber erreicht ist, wenn außer der Formel auch die Gründe völlig bekanntgegeben sind.
  • BGH, 02.12.1960 - 4 StR 433/60
    § 230 Abs. 1 StPO bestimmt allerdings, daß gegen einen ausgebliebenen Angeklagten eine Hauptverhandlung nicht stattfindet, und zur Hauptverhandlung gehört die Urteilsverkündung, die aus der Verlesung der Urteilsformel und der Eröffnung der Urteilsgründe besteht (§ 268 Abs. 2 StPO ), so daß sie erst beendet ist, wenn die Mitteilung beider Teile des Urteils abgeschlossen ist (RGSt 57, 142; 61, 388, 390; BGH NJW 1953, 155 Nr. 25).
  • BGH, 16.06.1953 - 1 StR 508/52

    Rechtsmittel

    Der 3. Strafsenat (NJW 1953 S 155) hat nur einen Fall entschieden, in welchem der Tatrichter nach beendeter Verkündung des Urteils noch in der Hauptverhandlung nach erneuter Verständigung unter den Richtern eine Ermässigung der soeben verhängten Gesamtstrafe verkündet hatte; er erklärt aus diesem Anlaß, daß nur die Berichtigung offensichtlicher Schreibversehen oder ähnlicher Unrichtigkeiten zulässig sei.
  • BGH, 22.06.1960 - 2 StR 221/60

    Berichtigung des Ausspruches über Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte und …

    Durch nachträgliche Ergänzung oder Berichtigung des Urteils läßt sich dieser Mangel nicht beseitigen, weil sie eine sachliche Änderung des Urteils wäre (vgl. RGSt 61, 388; BGHSt 5, 5; BGH NJW 1953, 155).
  • BGH, 08.07.1955 - 2 StR 144/55

    Wirksamkeit des Urteils bei Tod des Vorsitzenden nach Verlesung der Urteilsformel …

    Sie ist demnach erst beendet, wenn die vorgeschriebene Mitteilung beider Urteilsteile abgeschlossen ist (RGSt 57, 142; 61, 388, 390; 71, 377; BGH NJW 1953, 155, 25).
  • OLG Karlsruhe, 15.05.1995 - 3 Ss 81/95
    Durch ein - allerdings eine Berichtigung bzw. Ergänzung der Urteilsformel nicht mehr eröffnendes - Versehen bei Fassung der sodann verkündeten Urteilsformel (vgl. hierzu BGH NStZ 1984, 279 ; NJW 1953, 155;… Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 41. Aufl. § 268 Rdnrn. 8, 9, 11) ist, wie das Amtsgericht in den schriftlichen Gründen seines Urteils zum Ausdruck bringt, die Anordnung eines Fahrverbotes unterblieben.
  • OLG Koblenz, 13.06.2023 - 5 ORs 4 Ss 23/23
    Soweit in den Gründen jenes Urteils im Rahmen der Strafzumessung die Tagessatzhöhe der erstinstanzlich verhängten Geldstrafe mit 15, 00 Euro angegeben und auch dies der Bemessung der Tagessatzhöhe der Gesamtgeldstrafe zugrunde gelegt ist, kann eine offensichtliche Unrichtigkeit, die eine Berichtigung zuließe (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 06.11.1952 - 3 StR 1114/51, NJW 1953, 155) nicht angenommen werden.
  • BVerwG, 14.12.2000 - 1 D 56.99

    Berichtigung eines Tenors wegen eines offensichtlichen Verkündungsfehlers

  • OLG Düsseldorf, 23.10.1996 - 5 Ss 279/96
  • BGH, 14.01.1954 - 3 StR 752/53
  • OLG Düsseldorf, 08.02.1995 - 1 Ws 13/95
  • BVerwG, 13.02.1959 - WD 19.58

    Berichtigung eines Urteils

  • BGH, 04.09.1956 - 5 StR 64/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 16.11.1959 - 2 StR 369/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 05.12.1957 - 4 StR 477/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 11.03.1955 - 2 StR 379/54

    Rechtsmittel

  • OLG Jena, 21.11.2007 - 1 Ss 92/07

    Berichtigung

  • BGH, 12.01.1965 - 5 StR 595/64

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …

  • BGH, 11.06.1953 - 4 StR 777/52

    Rechtsmittel

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