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| BGH, 21.04.1993 - 3 StR 115/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Schuldhaftes Versäumen der Berufungsfrist eines in Untersuchungshaft sitzenden Angeklagten durch Abgabe der Rechtsmittelschrift am letzten Tag in der Justizvollzugsanstalt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 18.12.1987 - 2 StR 614/87
Voraussetzungen eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Auszug aus BGH, 21.04.1993 - 3 StR 115/93
Ein in Untersuchungshaft befindlicher Antragsteller muß jedoch die gewöhnliche Postlaufzeit von einem Tag zwischen Abgabe an die Justizvollzugsanstalt und Eingang bei Gericht in Rechnung stellen, so daß er schuldhaft handelt, wenn er seine Rechtsmittelschrift erst am letzten Tag der Frist der Justizvollzugsanstalt zur Weiterleitung übergibt (vgl. BGHR StPO § 44 Satz 1 Verhinderung 4).
- BGH, 14.09.1993 - 5 StR 567/93
Auslegung eines Antrags auf Entscheidung des Revisionsgerichts als Antrag auf …
Mit einer längeren Postlaufzeit als einem Tag brauchte er nicht zu rechnen (…BGHR StPO § 44 Satz 1 Verhinderung 4; BGH Beschluß vom 21. April 1993 - 3 StR 115/93 -).
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