Rechtsprechung
| BGH, 23.06.1976 - 3 StR 118/76 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Relativität der Erheblichkeit sexueller Handlungen - Anforderungen an die Erheblichkeit bei sexuellen Handlungen an Kindern - Notwendigkeit einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei Schuldunfähigkeit des Angeklagten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 26.09.1974 - 4 StR 420/74
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung: Sexuelle Handlung von …
Auszug aus BGH, 23.06.1976 - 3 StR 118/76
So hat die Rechtsprechung kurze oder aus anderen Gründen unbedeutende Berührungen aus dem Bereich des Unzüchtigen ausgeschieden, auch wenn sie auf Sinnenlust beruhen oder ihr dienen sollen (vgl. BGH, Urteil vom 26. September 1974 - 4 StR 420/74 - mit weiteren Nachweisen).
- BGH, 03.04.1991 - 2 StR 582/90
Sexuelle Handlung - Erheblichkeitsschwelle - Grad der Gefährlichkeit - …
Ob die Erheblichkeitsschwelle überschritten wurde, bestimmt sich nach dem Grad der Gefährlichkeit der Handlung für das jeweils betroffene Rechtsgut; lediglich unter diesem Gesichtspunkt belanglose Handlungen scheiden aus (vgl. BGH…, Urt. vom 11. Dezember 1973 - 1 StR 530/73 = MDR 1974, 366;… Urt. vom 26. September 1974 - 4 StR 420/74; Urt. vom 23. Juni 1976 - 3 StR 118/76; Beschl. vom 13. Juli 1983 - 3 StR 255/83 = StV 1983, 415; Beschl. vom 22. August 1984 - 3 StR 321/84 = NStZ 1985, 24). - BGH, 25.07.1989 - 1 StR 95/89
Beleidigung durch sexualbezogene Handlungen
Bedenken könnten sich daraus ergeben, daß nach der Rechtsprechung bei der Frage, ob das Vorgehen des Täters von einiger Erheblichkeit ist, die gesamten Begleitumstände des Tatgeschehens mitberücksichtigt werden müssen (…vgl. BGH GA 1954, 243; BGH, Urt. vom 23. Juni 1976 - 3 StR 118/76; vgl. auch BGH MDR bei Dallinger 1974, 366; OLG Koblenz NJW 1974, 870 [OLG Koblenz 24.01.1974 - 1 Ss 251/73]). - BGH, 08.02.1989 - 3 StR 546/88
Die Revision des Beschuldigten gegen das Urteil wird verworfen.
Bedenken könnten sich allenfalls dagegen richten, daß die Strafkammer - unter Hinweis darauf, daß der Vorgang jeweils nicht nur in einer flüchtigen Berührung bestand, sondern geraume Zeit andauerte - die Erheblichkeit im Sinne der Rechtsprechung (vgl. BGHSt 29, 336, 338; BGH NStZ 1983, 553 mit weiteren Nachweisen; Senatsbeschlüsse vom 16. Dezember 1983 - 3 StR 522/83 und vom 17. Februar 1984 - 3 StR 41/84; vgl. auch die Senatsurteile vom 23. Juni 1976 - 3 StR 118/76 und vom 9. Juli 1986 - 3 StR 206/86) angenommen hat.
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