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Rechtsprechung
   BGH, 27.04.1988 - 3 StR 119/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,5925
BGH, 27.04.1988 - 3 StR 119/88 (https://dejure.org/1988,5925)
BGH, Entscheidung vom 27.04.1988 - 3 StR 119/88 (https://dejure.org/1988,5925)
BGH, Entscheidung vom 27. April 1988 - 3 StR 119/88 (https://dejure.org/1988,5925)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorsatz bei einer Messerstecherei mit Körperschaden - Unterscheidung zwischen beendetem und unbeendetem Versuch ohne erforderliche Angaben über den Rücktrittshorizont

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.08.1985 - 4 StR 326/85

    Beendigung des Totschlagversuchs

    Auszug aus BGH, 27.04.1988 - 3 StR 119/88
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 33, 295, 297 ff. [BGH 22.08.1985 - 4 StR 326/85]; BGH NStZ 1986, 264; 1986, 312) ist der Versuch beendet, strafbefreiender Rücktritt durch bloßes Absehen von seiner Fortsetzung also ausgeschlossen, wenn es der Täter für möglich hält, daß der Erfolg schon auf Grund seines bisherigen Tuns eintreten kann.
  • BGH, 07.02.1986 - 3 StR 25/86

    Benzinguß - § 24 StGB, fehlgeschlagener Versuch, Wechsel des Angriffsmittels, …

    Auszug aus BGH, 27.04.1988 - 3 StR 119/88
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 33, 295, 297 ff. [BGH 22.08.1985 - 4 StR 326/85]; BGH NStZ 1986, 264; 1986, 312) ist der Versuch beendet, strafbefreiender Rücktritt durch bloßes Absehen von seiner Fortsetzung also ausgeschlossen, wenn es der Täter für möglich hält, daß der Erfolg schon auf Grund seines bisherigen Tuns eintreten kann.
  • BGH, 28.06.1961 - 2 StR 136/61
    Auszug aus BGH, 27.04.1988 - 3 StR 119/88
    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, daß zwischen Totschlagsversuch und gefährlicher Körperverletzung nicht Tateinheit, sondern Gesetzeskonkurrenz besteht, so daß die gefährliche Körperverletzung in einem solchen Fall im Schuldspruch nicht erscheint (BGHSt 16, 122; 21, 265).
  • BGH, 30.06.1967 - 4 StR 194/67
    Auszug aus BGH, 27.04.1988 - 3 StR 119/88
    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, daß zwischen Totschlagsversuch und gefährlicher Körperverletzung nicht Tateinheit, sondern Gesetzeskonkurrenz besteht, so daß die gefährliche Körperverletzung in einem solchen Fall im Schuldspruch nicht erscheint (BGHSt 16, 122; 21, 265).
  • BGH, 22.01.1986 - 3 StR 536/85

    Rücktritt vom beendeten Versuch eines Tötungsdelikts - Anzeichen für eine …

    Auszug aus BGH, 27.04.1988 - 3 StR 119/88
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 33, 295, 297 ff. [BGH 22.08.1985 - 4 StR 326/85]; BGH NStZ 1986, 264; 1986, 312) ist der Versuch beendet, strafbefreiender Rücktritt durch bloßes Absehen von seiner Fortsetzung also ausgeschlossen, wenn es der Täter für möglich hält, daß der Erfolg schon auf Grund seines bisherigen Tuns eintreten kann.
  • BGH, 05.09.1989 - 1 StR 390/89

    Rücktritt vom Versuch bei bedingtem Tötungsvorsatz

    In die aufgezeigte Richtung wies bereits ein Beschluß, mit dem der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs einen Fall entschieden hat, in dem der Täter im Rahmen einer Auseinandersetzung mit bedingtem Tötungsvorsatz dem Geschädigten, um ihn zu verletzen, einen Messerstich versetzt hatte (BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 13).
  • BGH, 13.08.1992 - 4 StR 349/92

    Vornahme einer Differenzierung zwischen unbeendetem und beendetem Versuch als …

    Nach allem konnte das Urteil keinen Bestand haben (vgl. BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1, Versuch, unbeendeter 13).
  • BGH, 29.11.1996 - 2 StR 595/96

    Aufhebung eines Urteils aufgrund der fehlenden Auseinandersetzung durch das …

    Wegen der Beurteilung vergleichbarer Fälle wird auf BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 11, 13, 14, 17, 19 und 27 hingewiesen.
  • BGH, 27.09.1989 - 3 StR 216/89

    Voraussetzungen eines bedingten Tötungsvorsatzes - Entsprechung des tatsächlichen …

    Bei der neuen Verhandlung der Sache wird die dazu berufene Strafkammer auch der Frage nachgehen müssen, ob der Angeklagte, nachdem er einmal zugestochen hatte, den Eintritt des Todes schon auf Grund seines bisherigen Tuns für möglich hielt (vgl. die neuere Rechtsprechung zum sogenannten Rücktrittshorizont des Täters; BGHSt 33, 295, 297 ff. [BGH 22.08.1985 - 4 StR 326/85]; BGH NStZ 1986, 264; 1986, 312; Senatsurteil vom 27. April 1988 - 3 StR 119/88).
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