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| BGH, 29.06.1983 - 3 StR 123/83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verjährungsunterbrechung durch Haftbefehl
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 06.04.1983 - 3 StR 133/83
Annahme eines Gesamtvorsatzes bei dem sexuellen Mißbrauch eines Schutzbefohlenen
Auszug aus BGH, 29.06.1983 - 3 StR 123/83
Diese Verjährungsfrist gilt gemäß § 67 Abs. 2 StGB 1969, Art. 309 Abs. 1 und 3 EGStGB auch für das Vergehen nach § 176 StGB, soweit Taten betroffen sind, die vor dem 1. Januar 1975 begangen worden sind (BGH bei Holtz MDR 1978, 804; Beschluß vom 6. April 1983 - 3 StR 133/83).
- BGH, 24.04.1985 - 3 StR 37/85
Sexueller Missbrauch von Kindern - Sexuelle Nötigung in Tateinheit mit sexuellem …
Die Akte liegen zeitlich weit auseinander - was schon für sich gesehen gegen das Vorliegen eines Gesamtvorsatzes spricht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. Juni 1983 - 3 StR 123/83 -, vom 14. Dezember 1983 - 2 StR 713/83 - und vom 16. Dezember 1983 - 3 StR 522/83) - und sind nicht als Ergebnis eines von vornherein in den wesentlichen Grundzügen der künftigen Gestaltung festliegenden Tatplanes festgestellt. - BGH, 16.12.1983 - 3 StR 522/83
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung: Begriff der "sexuellen Handlung", …
Sie beruht auf einer Unterstellung des Gesamtvorsatzes (vgl. Senatsbeschlüsse vom 6. April 1983 - 3 StR 133/83 - und vom 29. Juni 1983 - 3 StR 123/83). - BGH, 28.11.1984 - 3 StR 443/84
Mordmerkmal der Heimtücke - Revision wegen mangelhafter Beweiswürdigung - …
Das kann aber dann nicht gelten, wenn der Tatrichter es unterläßt, den Sachverhalt erschöpfend zu würdigen und die Würdigung in den Urteilsgründen niederzulegen (BGH NJW 1980, 2423; BGH, Urteil vom 13. Juli 1983 - 3 StR 123/83).
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