Rechtsprechung
| BGH, 15.05.1952 - 3 StR 130/52 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- RG, 07.05.1943 - 1 D 135/43
Mord ist im Gegensatze zum Totschlag die besonders verwerfliche Tötung.
Auszug aus BGH, 15.05.1952 - 3 StR 130/52
Sie unterscheiden sich nur dadurch, dass über diese Grundvoraussetzung, wie sie in § 212 StGB umschrieben ist, hinaus zur Erfüllung des Tatbestandes des § 211 StGB die besonders verwerfliche Tötung hinzukommt, wobei sich die besondere Verwerflichkeit aus der Ausführung der Tat und aus der sie beherrschenden Gesinnung ergeben kann (RGSt 77, 41 [43]).
- BGH, 14.02.1995 - 1 StR 725/94
Mord - Totschlag - Tötungsdelikt - Mittäter - Täterschaft - Zeugenaussage - …
Dieser Hinweis wäre erforderlich gewesen, weil die Vorschriften der §§ 211 und 212 StGB trotz des ihnen gemeinsamen Tatbestands der vorsätzlichen Tötung eines Menschen so verschieden sind, daß sie als andere Strafgesetze i.S.v. § 265 Abs. 1 StPO zu behandeln sind (BGH, Urteil vom 15. Mai 1952 - 3 StR 130/52 - bei Dallinger MDR 1952, 532).Zum Schuldspruch kann das Unterbleiben des gebotenen Hinweises sich nicht ausgewirkt haben, weil der Vorwurf des - versuchten - Mordes den des - versuchten - Totschlags in sich schließt (BGH, Urteil vom 15. Mai 1952 aaO.).
- BGH, 14.10.1954 - 4 StR 362/54 In diesem Umfange schließt also der Vorwurf des Mordes den des Totschlags in sich, so daß der Angeklagte sich hiergegen nicht anders verteidigen kann; insoweit wird er durch eine vom Eröffnungsbeschluß abweichende rechtliche Beurteilung der Tat nicht überrascht und demgemäß in seiner Verteidigung auch nicht beschränkt (BGH Urt vom 15. Mai 1952 - 3 StR 130/52).
- BGH, 20.07.1976 - 1 StR 327/76
Vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts - Zuständigkeit einer Strafkammer als …
Auch ein Heranwachsender, gegen den das Hauptverfahren wegen in Mittäterschaft begangenen Mordes eröffnet ist und gegen den wegen dieser Anklage verhandelt wird, hat, solange ein Hinweis des Gerichts fehlt, keine Veranlassung, Gesichtspunkte zur Strafzumessung geltend zu machen, die auf den Fall der Beihilfe zum Mord abgestellt sind (vgl. BGH, Urteil vom 15. Mai 1952 - 3 StR 130/52 - für das Erwachsenenstrafrecht).An dieser hätten der Angeklagte und sein Verteidiger sich beteiligen können, wenn das Gericht durch einen Hinweis klargestellt hätte, daß es diese Möglichkeit ernsthaft in Erwägung zog (BGH, Urteil vom 15. Mai 1952 - 3 StR 130/52).
- BGH, 20.12.1967 - 4 StR 485/67
Unterbleiben eines Hinweises auf die Möglichkeit einer Anstaltsunterbringung
Es reicht nicht einmal aus, daß der betreffende Gesichtspunkt in der Hauptverhandlung von einem anderen Prozeßbeteiligten als dem Gericht, etwa von der Staatsanwaltschaft oder dem Verteidiger, eingehend erörtert wird (RGSt 20, 33 sowie die von Dallinger in MDR 1952, 532 mitgeteilten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs 3 StR 130/52 vom 15. Mai 1952 und 4 StR 994/51 vom 13. März 1952).
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