Rechtsprechung
| BGH, 31.05.2023 - 3 StR 133/23 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 29 Abs. 1 BtMG
Betäubungsmittelstrafrecht (Verkauf zum Selbstkostenpreis als Veräußerung; Abgrenzung zum Handeltreiben/zur Abgabe; Subsidiarität des Besitzes von Betäubungsmitteln bei vorangegangenem Erwerb) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Alt. 7 BtMG, § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Alt. 6 BtMG, § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BtMG, § 29 Abs. 1 BtMG, § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG, § 265 StPO
- Wolters Kluwer
Änderung des Schuldspruchs i.R.d. Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Alt. 6-7
Änderung des Schuldspruchs i.R.d. Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige - datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Kleve, 19.01.2023 - 120 KLs 41/22
- BGH, 31.05.2023 - 3 StR 133/23
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 03.05.2022 - 3 StR 95/22
Besitz von Betäubungsmitteln als Auffangtatbestand (einverständliche Erlangung …
Auszug aus BGH, 31.05.2023 - 3 StR 133/23
Da der Tatbestand des Besitzes im Sinne von § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BtMG im Verhältnis zu den anderen Begehungsformen des § 29 Abs. 1 BtMG den Charakter eines Auffangtatbestandes hat, wird er in Fällen wie dem vorliegenden, in denen das Tatgericht Feststellungen zur Erlangung der tatsächlichen Sachherrschaft zur freien Verfügung über das Betäubungsmittel im Einverständnis mit dem zuvor Verfügungsberechtigten hat treffen können, durch den Tatbestand des Erwerbs nach § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG verdrängt (BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 2022 - 3 StR 95/22, juris Rn. 6;… vom 6. Juli 1987 - 3 StR 115/87, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Konkurrenzen 2). - BGH, 06.07.1987 - 3 StR 115/87
Addition der abgegebenen Teilmengen bei der Prüfung des Merkmals der "nicht …
Auszug aus BGH, 31.05.2023 - 3 StR 133/23
Da der Tatbestand des Besitzes im Sinne von § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BtMG im Verhältnis zu den anderen Begehungsformen des § 29 Abs. 1 BtMG den Charakter eines Auffangtatbestandes hat, wird er in Fällen wie dem vorliegenden, in denen das Tatgericht Feststellungen zur Erlangung der tatsächlichen Sachherrschaft zur freien Verfügung über das Betäubungsmittel im Einverständnis mit dem zuvor Verfügungsberechtigten hat treffen können, durch den Tatbestand des Erwerbs nach § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG verdrängt (…BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 2022 - 3 StR 95/22, juris Rn. 6; vom 6. Juli 1987 - 3 StR 115/87, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Konkurrenzen 2).
- BGH, 10.07.2025 - 3 StR 213/24
Beweiswürdigung des Tatgerichts (Chat-Nachrichten); Betäubungsmittelstrafrecht …
Rn. 22 Es ist zwar im Ansatz zutreffend, dass der Besitz im Sinne von § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BtMG im Verhältnis zu den anderen Begehungsformen des § 29 Abs. 1 BtMG Auffangcharakter hat und in Fällen wie dem vorliegenden, in dem das Tatgericht Feststellungen zur Erlangung der tatsächlichen Sachherrschaft zur freien Verfügung über das Betäubungsmittel im Einverständnis mit dem zuvor Verfügungsberechtigten (…MüKoStGB/Oğlakcıoğlu, 4. Aufl., § 29 BtMG Rn. 947 mwN) getroffen hat, grundsätzlich durch den Tatbestand des Erwerbs nach § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG verdrängt wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. Mai 2023 - 3 StR 133/23, juris Rn. 5;… vom 6. Juli 1987 - 3 StR 115/87, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Konkurrenzen 2). - BGH, 11.09.2024 - 2 StR 327/24
Handeltreiben mit Cannabis
Da der Tatbestand des Besitzes im Verhältnis zu den anderen Begehungsformen der genannten Vorschrift den Charakter eines Auffangtatbestands hat, wird er in Fällen wie dem vorliegenden, in denen das Tatgericht Feststellungen dazu treffen konnte, dass der Angeklagte die eigene tatsächliche Verfügungsgewalt über das Betäubungsmittel im einverständlichen Zusammenwirken mit dem Vorbesitzer erlangt hat, durch den Tatbestand des Erwerbs nach § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG verdrängt (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Mai 2023 - 3 StR 133/23, Rn. 5 mwN).
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