Rechtsprechung
| BGH, 27.04.1977 - 3 StR 133/77 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Revisionserfolg bei Verurteilung wegen versuchter Vergewaltigung - Zum Merkmal der Freiwilligkeit beim strafbefreienden Rücktritt vom Versuch - Freiwilligkeit des Rücktritts trotz Gegenwehr des Vergewaltigungsopfers - Freiwilligkeit der Tataufgabe bei Gegenwehr des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BGH, 14.04.1955 - 4 StR 16/55
gutes Zureden des Opfers - § 177 StGB, § 24 StGB, 'Aufgabe', Rücktrittsmotiv
Auszug aus BGH, 27.04.1977 - 3 StR 133/77
Glaubte er, er könne die Gegenwehr seines Opfers überwinden und dadurch zum Ziel kommen, war er also nach seiner Auffassung weder durch den Widerstand noch durch einen unwiderstehlichen Zwang zur Abstandnahme auf Grund innerer Hemmungen (BGHSt 7, 296, 299) gehindert, die Zeugin zu vergewaltigen, und sah er dennoch von einer weiteren Tatausführung ab, so könnte die Freiwilligkeit des Rücktritts nur dadurch ausgeschlossen sein, daß er nur ein bestimmtes Maß an Gewalt in seinen Tatplan aufgenommen hätte, dessen Anwendung dann aber zur Vollendung des Beischlafs nicht ausreichte (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 1973 - 4 StR 504/72, bei Dallinger MDR 1973, 554). - BGH, 13.03.1973 - 1 StR 657/72
Voraussetzungen für eine Verurteilung wegen Beihilfe - Anforderungen an einen …
Auszug aus BGH, 27.04.1977 - 3 StR 133/77
Glaubte er, er könne die Gegenwehr seines Opfers überwinden und dadurch zum Ziel kommen, war er also nach seiner Auffassung weder durch den Widerstand noch durch einen unwiderstehlichen Zwang zur Abstandnahme auf Grund innerer Hemmungen (BGHSt 7, 296, 299) gehindert, die Zeugin zu vergewaltigen, und sah er dennoch von einer weiteren Tatausführung ab, so könnte die Freiwilligkeit des Rücktritts nur dadurch ausgeschlossen sein, daß er nur ein bestimmtes Maß an Gewalt in seinen Tatplan aufgenommen hätte, dessen Anwendung dann aber zur Vollendung des Beischlafs nicht ausreichte (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 1973 - 4 StR 504/72, bei Dallinger MDR 1973, 554). - BGH, 22.02.1973 - 4 StR 504/72
Verurteilung wegen versuchter Notzucht, Entführung, Nötigung - Fahren ohne …
Auszug aus BGH, 27.04.1977 - 3 StR 133/77
Glaubte er, er könne die Gegenwehr seines Opfers überwinden und dadurch zum Ziel kommen, war er also nach seiner Auffassung weder durch den Widerstand noch durch einen unwiderstehlichen Zwang zur Abstandnahme auf Grund innerer Hemmungen (BGHSt 7, 296, 299) gehindert, die Zeugin zu vergewaltigen, und sah er dennoch von einer weiteren Tatausführung ab, so könnte die Freiwilligkeit des Rücktritts nur dadurch ausgeschlossen sein, daß er nur ein bestimmtes Maß an Gewalt in seinen Tatplan aufgenommen hätte, dessen Anwendung dann aber zur Vollendung des Beischlafs nicht ausreichte (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 1973 - 4 StR 504/72, bei Dallinger MDR 1973, 554).
- BGH, 13.02.1985 - 3 StR 481/84
Rücktritt vom Versuch der sexuellen Nötigung
Dem Landgericht kann also nicht entgegengehalten werden, es hätte zu Unrecht das Merkmal der Freiwilligkeit bejaht (vgl. BGH, Urteil vom 15. November 1978 - 2 StR 441/78 - und Beschluß vom 27. April 1977 - 3 StR 133/77). - BGH, 22.02.1983 - 4 StR 38/83
Prüfung eines strafbefreienden Rücktritts auf Grund der Bitte einer …
In diesem Falle kommt strafbefreiender Rücktritt in Betracht (vgl. BGHSt 7, 296, 299 f;… BGH GA 1968, 279; Beschluß vom 23. Mai 1979 - 3 StR 141/79 - m.w.N.; vgl. ferner Urteil vom 13. Januar 1976 - 5 StR 667/75 - und Beschluß vom 27. April 1977 - 3 StR 133/77). - BGH, 09.04.1986 - 3 StR 481/85
Strafbarkeit wegen versuchter Vergewaltigung und wegen vorsätzlicher …
Wenn das Landgericht das Vorliegen der subjektiven Voraussetzungen für eine versuchte Vergewaltigung und für eine Beihilfe hierzu feststellen sollte, wird es zu prüfen haben, ob der Angeklagte Ewald F. von dem Versuch der Vergewaltigung strafbefreiend zurückgetreten ist (vgl. BGH, Beschluß vom 27. April 1977 - 3 StR 133/77; BGH MDR 1984, 64, 65). - BGH, 23.05.1979 - 3 StR 141/79
Berücksichtigung eines strafbefreienden Rücktritts vom unbeendeten Versuch einer …
Das Urteil ergibt nicht, daß er nach seinem Tatplan entschlossen war, zur Erreichung des Geschlechtsverkehrs Gewalt nur in diesem begrenzten Maß einzusetzen, mit dem er nicht zum Ziel gelangte (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1973, 554; BGH, Beschluß vom 27. April 1977 - 3 StR 133/77). - BGH, 21.11.1978 - 3 StR 419/78
Rücktritt vom Versuch der Vergewaltigung - Freiwilligkeit des Rücktritts
Unfreiwilligkeit hätte schließlich und insbesondere angenommen werden müssen, wenn der Angeklagte durch das Geschrei der Zeugin nicht nur in Schrecken, sondern in eine Panik versetzt worden wäre, die ihm die weitere Tatausführung unmöglich gemacht hätte (hierzu: BGH, Urteil vom 9. November 1976 - 1 StR 645/76 - mit weiteren Nachweisen; zur Freiwilligkeit des Rücktritts vom Versuch der Vergewaltigung: BGH, Urteil vom 13. Januar 1976 - 5 StR 667/75 und Beschluß vom 27. April 1977 - 3 StR 133/77).
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