Rechtsprechung
| BGH, 23.04.1993 - 3 StR 138/93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Einhaltung der Mindestanforderungen an Urteilsgründe, welche einen bestimmten unverwechselbaren Lebenssachverhalt betreffen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StPO § 267 Abs. 1
Papierfundstellen
- NStZ 1993, 501
- StV 1994, 7
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (2)
- BGH, 03.12.1992 - StB 6/92
Beibringung neuer Tatsachen und neuer Beweismittel im Wiederaufnahmeverfahren …
Auszug aus BGH, 23.04.1993 - 3 StR 138/93
Sogenannte "Rechtstatsachen" (Notwehr) beinhalten keine "Behauptung" gemäß § 267 Abs. 2 StPO, sondern eine zusammenfassende Bewertung zugrundeliegender Tatsachen mit einem Rechtsbegriff (vgl. BGHR StPO § 359 neue Tatsache 2 a.E.; zum Abdruck in BGHSt bestimmt). - BGH, 29.08.1990 - 3 StR 184/90
Bestimmtheit der Tatsachenbehauptung; Bestimmtheit der Beweistatsache; …
Auszug aus BGH, 23.04.1993 - 3 StR 138/93
In eine sich mit konkreten Tatsachen auseinandersetzende Beweiswürdigung sind sie nur schwer einzubeziehen (vgl. BGHSt 37, 162, 165 f.).
- BVerwG, 12.02.2003 - 2 WD 8.02
Betäubungsmittel; Besitz und Verkauf von Betäubungsmitteln; NS-Symbole; …
Die Urteilsgründe müssen eine Gesamtwürdigung aller in der Hauptverhandlung festgestellten Tatsachen enthalten (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 1974 3 StR 9/74 und Beschluss vom 23. April 1993 3 StR 138/93). - BVerwG, 07.11.2007 - 2 WD 1.07
Zurückverweisung; schwerer Verfahrensmangel; Pflichtverteidiger; Bestellung eines …
Die Urteilsgründe müssen eine Gesamtwürdigung aller in der Hauptverhandlung festgestellten Tatsachen enthalten (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 1974 - 3 StR 9/74 - MDR 1974, 548 und Beschluss vom 23. April 1993 - 3 StR 138/93 - NStZ 1993, 501 ). - OLG Hamm, 22.04.2004 - 2 Ss 594/03
Widererkennen, Anforderungen an die Urteilsgründe, Wiedererkennungsakt; …
- OLG Koblenz, 18.04.2011 - 1 Ws 216/11
Sprungrevision des Angeklagten: Gegenstandslosigkeit eines …
Ähnlich einem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall (NStZ 1993, 501 = StV 1994, 7 = BGHR StPO § 267 Abs. 2 Umstände 1) könnten auch die hier vorliegenden Ausführungen als "Textbaustein" in jedem Fall verwendet werden, in dem die Notwehreinlassung des Angeklagten durch Zeugenaussagen widerlegt wird. - OLG Hamm, 06.02.2002 - 2 Ss 79/01
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Schadenshöhe, erforderliche Feststellungen, …
- OLG Hamm, 17.02.2000 - 2 Ss 108/00
Beweiswert wiederholten Wiedererkennens
Dabei sind alle Umstände zu berücksichtigen (BGH NStZ 1993, 501) und insbesondere besondere Umstände zu erörtern. - OLG Hamm, 25.06.2001 - 2 Ss 494/01
Jugendgerichtsverfahren
Die Urteilsgründe müssen eine Gesamtwürdigung aller in der Hauptverhandlung festgestellten Tatsachen enthalten ( vgl. BGH MDR 1974, 548; NStZ 1993, 501 ), was aber nicht bedeutet, dass in den Urteilsgründen in allen Einzelheiten darzulegen ist, auf welche Weise der Richter zu bestimmten Feststellungen gelangt ist. - BGH, 22.07.1997 - 1 StR 256/97
Prüfungsumfang des Revisionsgerichts bezüglich der Beweiswürdigung des …
Entgegen dem Vorbringen der Revision ist die Aussage der Angeklagten mitgeteilt und gewürdigt worden (vgl. zu diesem Erfordernis: BGH NStZ 1992, 49; 1993, 501, 502; G. Schäfer StV 1995, 147, 151). - OLG Brandenburg, 30.03.2022 - 1 OLG 53 Ss OWi 35/22
Ungenügende Beweiswürdigung des Gerichts bei fahrlässigem Überholen; Nachweis der …
Sie müssen eine Gesamtwürdigung aller in der Hauptverhandlung festgestellten Tatsachen enthalten (BGH NStZ 1993, 501; NStZ-RR 2013, 51; 14, 152). - OLG Naumburg, 11.08.2009 - 2 Ss 116/09
Erreichen eines Grenzwertes von 7,5g Tetrahydrocannabinol (THC) mit einem …
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