Rechtsprechung
| BGH, 02.06.1976 - 3 StR 145/76 (S) |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Umfang des Strafantrags - Ablehnung eines Beweisantrages wegen Prozessverschleppung - Voraussetzungen an den Ausschluss der Strafbarkeit wegen Beleidigung durch die Wahrheit der Behauptung - Voraussetzungen des Ablehnungsgrundes der Prozessverschleppung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 03.08.1966 - 2 StR 242/66
Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Betruges - Voraussetzungen für eine …
Auszug aus BGH, 02.06.1976 - 3 StR 145/76
Es muß deshalb zweifelsfrei nachgewiesen sein, daß er sich der Unmöglichkeit bewußt ist, durch die beantragte Beweiserhebung eine für ihn günstige Wendung des Verfahrens herbeiführen zu können" (BGHSt 21, 118, 121 mit weiteren Hinweisen). - BGH, 11.06.1963 - 1 StR 501/62
Anforderungen an einen Beweisantrag - Stellungnahme des Tatrichters im Urteil zu …
Auszug aus BGH, 02.06.1976 - 3 StR 145/76
Mängel des Ablehnungsbeschlusses können durch Nachschieben von Gründen im Urteil nicht geheilt werden (BGHSt 19, 24, 26).
- BGH, 07.12.1979 - 3 StR 299/79
Vergehen gegen das Waffengesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz - Ablehnung …
[BGHSt 21, 118, 121; BGH, Beschluß vom 2. Juni 1976 - 3 StR 145/76 (S), ständige Rechtsprechung].Die Mängel der Ablehnungsbeschlüsse vom 21. und 24. Juli 1978 konnten durch das Nachschieben von Gründen im Urteil nicht geheilt werden [BGHSt 19, 24, 26; BGH, Beschluß vom 2. Juni 1976 - 3 StR 145/76 (S)] Dies verkennt der Generalbundesanwalt, der Verwerfung der Revision beantragt hat, nicht.
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