Rechtsprechung
| BGH, 23.06.1999 - 3 StR 147/99 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- HRR Strafrecht
§ 211 Abs. 2 StGB
Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht - Judicialis
- Wolters Kluwer
Totschlag - Betrug - Urkundenfälschung - Gesamtfreiheitsstrafe - Mordmerkmal des Verdeckens einer Straftat - Vermeidung außerstrafrechtlicher Folgen einer Tat - Verwerflichekeit des Ziels der Tötung - Motivationslage des Täters
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 211 Abs. 2
Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Außerstrafrechtliche Konsequenzen
Papierfundstellen
- NStZ 1999, 615
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 31.01.1995 - 1 StR 780/94
Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht auch bei Befürchtung außerstrafrechtlicher …
Auszug aus BGH, 23.06.1999 - 3 StR 147/99
Der Bundesgerichtshof hat bereits mehrfach ausgesprochen, daß das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht nicht voraussetzt, daß der Täter für den Fall des Bekanntwerdens seiner vorangegangenen Straftat mit Strafverfolgung rechnet, es vielmehr genügt, daß es ihm um die Vermeidung außerstrafrechtlicher Konsequenzen geht (BGHSt 41, 8; BGH, Beschl vom 12. Januar 1999 - 1 StR 622/98;… vgl. auch Jähnke in LK 10. Aufl. § 211 Rdn 15).(Saliger StV 1998 19, 20; ders. ZStW 109 (1997) 302, 308) Der besondere Schutzzweck dem die hohe Strafe für den Verdeckungsmord dient, besteht darin, dem angesichts der Stärke des Antriebs zum Selbstschutz erhöhten Tötungsanreiz entgegenzutreten (vgl. BGH NJW 1999, 1039 = Urt vom 23 Dezember 1998 - 3 StR 319/98) Dies gilt auch in den Fallen in denen das Streben des Täters außerstrafrechtliche Folgen seines Verhaltens zu vermeiden, derart stark ist daß sich daraus für ihn ein Anreiz zur Tötung eines Dritten ergibt.
- BGH, 23.12.1998 - 3 StR 319/98
Verdeckungsabsicht; Mord; Fluchtabsicht; Raub mit Todesfolge (Gewalt zur Flucht …
Auszug aus BGH, 23.06.1999 - 3 StR 147/99
(Saliger StV 1998 19, 20; ders. ZStW 109 (1997) 302, 308) Der besondere Schutzzweck dem die hohe Strafe für den Verdeckungsmord dient, besteht darin, dem angesichts der Stärke des Antriebs zum Selbstschutz erhöhten Tötungsanreiz entgegenzutreten (vgl. BGH NJW 1999, 1039 = Urt vom 23 Dezember 1998 - 3 StR 319/98) Dies gilt auch in den Fallen in denen das Streben des Täters außerstrafrechtliche Folgen seines Verhaltens zu vermeiden, derart stark ist daß sich daraus für ihn ein Anreiz zur Tötung eines Dritten ergibt.Zwar kann ein Zustand hoher affektiver Erregung des Täters selbst bei erhaltener Schuldfähigkeit nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dazu führen, daß ein in Betracht kommendes Mordmerkmal aus subjektiven Gründen nicht verwirklicht ist (BGH NJW 1999, 1039).
- BGH, 12.01.1999 - 1 StR 622/98
Mordmerkmale; Verdeckungsabsicht; Niedrige Beweggründe; Besondere Schwere der …
Auszug aus BGH, 23.06.1999 - 3 StR 147/99
Der Bundesgerichtshof hat bereits mehrfach ausgesprochen, daß das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht nicht voraussetzt, daß der Täter für den Fall des Bekanntwerdens seiner vorangegangenen Straftat mit Strafverfolgung rechnet, es vielmehr genügt, daß es ihm um die Vermeidung außerstrafrechtlicher Konsequenzen geht (BGHSt 41, 8; BGH, Beschl vom 12. Januar 1999 - 1 StR 622/98;… vgl. auch Jähnke in LK 10. Aufl. § 211 Rdn 15).
- BGH, 14.01.2026 - 2 StR 277/25
Tatvorwurf des Mordes nach fehlerhaft durchgeführten Narkosen muss neu geprüft …
Rn. 20 In diesem Zusammenhang hätte das Landgericht in den Blick nehmen müssen, dass es dem Angeklagten (auch) um die Vermeidung außerstrafrechtlicher Konsequenzen, nämlich des Entzugs der Approbation, gegangen sein könnte (vgl. dazu BGH, Urteile vom 31. Januar 1995 - 1 StR 780/94, BGHSt 41, 8, 9, und vom 23. Juni 1999 - 3 StR 147/99, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Verdeckung 12).
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