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Rechtsprechung
   BGH, 03.03.2020 - 3 StR 15/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,5393
BGH, 03.03.2020 - 3 StR 15/20 (https://dejure.org/2020,5393)
BGH, Entscheidung vom 03.03.2020 - 3 StR 15/20 (https://dejure.org/2020,5393)
BGH, Entscheidung vom 03. März 2020 - 3 StR 15/20 (https://dejure.org/2020,5393)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 349 Abs. 2 StPO
    Verwerfung der Revision als unbegründet

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 349 Abs. 2
    Begründetheit einer Revision

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.11.2011 - 3 StR 281/11

    Zuständigkeit des Amtsanwalts; Übertragung von Verfahrensrechten auf …

    Auszug aus BGH, 03.03.2020 - 3 StR 15/20
    Eine solche Aufklärung ist dem Revisionsgericht jedoch verschlossen (vgl. allgemein zum Rekonstruktionsverbot BGH, Beschlüsse vom 29. November 2011 - 3 StR 281/11, NStZ 2012, 344; vom 3. Juli 2019 - 4 StR 459/18, juris;… KK/Ott, StPO, 8. Aufl., § 261 Rn. 191 f.).
  • BGH, 01.02.1955 - 5 StR 678/54

    Inhaltliche Anforderungen an einen Beschluss über die Eröffnung des …

    Auszug aus BGH, 03.03.2020 - 3 StR 15/20
    Ergänzend bemerkt der Senat zu zwei Verfahrensbeanstandungen, mit denen eine Verletzung des § 261 StPO geltend gemacht wird: Die Rüge, aus dem Hauptverhandlungsprotokoll ergebe sich eine Äußerung des Angeklagten "zur Sache', während sich der Angeklagte nach den Urteilsgründen nicht "zum Tatvorwurf' geäußert habe, ist bereits unzulässig; denn aus der Revisionsbegründung lässt sich nicht die bestimmte Behauptung im Sinne des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO entnehmen, der Angeklagte habe sich in der Hauptverhandlung entgegen den Urteilsgründen zum Tatvorwurf eingelassen (vgl. zur "Protokollrüge' BGH, Urteil vom 1. Februar 1955 - 5 StR 678/54, BGHSt 7, 162; Beschluss vom 13. Juli 2011 - 4 StR 181/11, StV 2012, 73;… LR/Franke, StPO, 26. Aufl., § 344 Rn. 86).
  • BGH, 13.07.2011 - 4 StR 181/11

    Unzulässige erhobene Rüge der Verletzung des § 52 Abs. 2 und 3 StPO …

    Auszug aus BGH, 03.03.2020 - 3 StR 15/20
    Ergänzend bemerkt der Senat zu zwei Verfahrensbeanstandungen, mit denen eine Verletzung des § 261 StPO geltend gemacht wird: Die Rüge, aus dem Hauptverhandlungsprotokoll ergebe sich eine Äußerung des Angeklagten "zur Sache', während sich der Angeklagte nach den Urteilsgründen nicht "zum Tatvorwurf' geäußert habe, ist bereits unzulässig; denn aus der Revisionsbegründung lässt sich nicht die bestimmte Behauptung im Sinne des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO entnehmen, der Angeklagte habe sich in der Hauptverhandlung entgegen den Urteilsgründen zum Tatvorwurf eingelassen (vgl. zur "Protokollrüge' BGH, Urteil vom 1. Februar 1955 - 5 StR 678/54, BGHSt 7, 162; Beschluss vom 13. Juli 2011 - 4 StR 181/11, StV 2012, 73;… LR/Franke, StPO, 26. Aufl., § 344 Rn. 86).
  • BGH, 03.07.2019 - 4 StR 459/18

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Verbot der Rekonstruktion der …

    Auszug aus BGH, 03.03.2020 - 3 StR 15/20
    Eine solche Aufklärung ist dem Revisionsgericht jedoch verschlossen (vgl. allgemein zum Rekonstruktionsverbot BGH, Beschlüsse vom 29. November 2011 - 3 StR 281/11, NStZ 2012, 344; vom 3. Juli 2019 - 4 StR 459/18, juris;… KK/Ott, StPO, 8. Aufl., § 261 Rn. 191 f.).
  • BGH, 19.10.2022 - 1 StR 326/22

    Inbegriffsrüge (Verbot der Rekonstruktion der Hauptverhandlung)

    Damit kann der Angeklagte im Revisionsverfahren nicht gehört werden; dem steht das Verbot der Rekonstruktion der Hauptverhandlung entgegen (vgl. dazu BGH…, Urteil vom 10. Juni 2020 - 5 StR 435/19 Rn. 55 f.;… Beschlüsse vom 10. August 2022 - 3 StR 491/21 Rn. 8 und vom 3. März 2020 - 3 StR 15/20; je mwN).
  • BGH, 08.08.2024 - 5 StR 322/24

    Beweiswürdigung in Verfahren wegen Vergewaltigung; Zusammenhang zwischen …

    Die vom Beschwerdeführer erhobene Inbegriffsrüge (§ 261 StPO) erweist sich auch deshalb als unzulässig, weil es an der bestimmten Behauptung mangelt, die polizeilichen Vernehmungen der Nebenklägerin im Fall II.5 der Urteilsgründe seien nicht zum Gegenstand der Hauptverhandlung gemacht worden; der bloße Hinweis auf das Protokoll genügt nicht (zur unzulässigen Protokollrüge vgl. BGH, Beschluss vom 3. März 2020 - 3 StR 15/20 mwN).
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