Rechtsprechung
| BGH, 20.08.1975 - 3 StR 155/75 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Aufhebung einer Verurteilung wegen unzureichender Urteilsbegründung - Mangelhafte Feststellung eines Mordmerkmals - Zum Tatbestandsmerkmal der Arglosigkeit, Wehrlosigkeit und der Heimtücke beim Mord - Unterlassene Feststellung von Vorsatz in Verurteilung wegen Mordes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 17.01.1968 - 2 StR 523/67
Verurteilung wegen Totschlags - Nachweis einer heimtückischen Tötung - Vorliegen …
Auszug aus BGH, 20.08.1975 - 3 StR 155/75
Denn die Umstände, die das Merkmal der Heimtücke im Sinne eines Ausnützens der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers oder eines schutzbereiten Dritten ausmachen, müssen gerade die Tötungshandlung selbst kennzeichnen, müssen also - von hier nicht vorliegenden Ausnahmefällen (vgl. BGHSt 22, 77) abgesehen - im Zeitpunkt ihrer Vornahme gegeben sein.Davon geht namentlich auch das in BGHSt 19, 321 f abgedruckte Urteil des Bundesgerichtshofs aus (vgl. auch BGHSt 22, 77, 79).
- BGH, 09.06.1964 - 1 StR 105/64
Begriff der Heimtücke - Bewusste Ausnutzung der Arglosigkeit und/oder …
Auszug aus BGH, 20.08.1975 - 3 StR 155/75
Davon geht namentlich auch das in BGHSt 19, 321 f abgedruckte Urteil des Bundesgerichtshofs aus (vgl. auch BGHSt 22, 77, 79).
- BGH, 19.11.1976 - 3 StR 444/76
Erfüllung des Tatbestandes der Körperverletzung mit Todesfolge und des versuchten …
Daß der Angeklagte sein Opfer vorher mit Körperverletzungsvorsatz heimtückisch angegriffen hatte, genügt nicht (vgl. BGHSt 19, 321, 322 sowie Urteil vom 20. August 1975 - 3 StR 155/75).
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