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Rechtsprechung
   BGH, 19.04.1951 - 3 StR 156/51   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1951,4603
BGH, 19.04.1951 - 3 StR 156/51 (https://dejure.org/1951,4603)
BGH, Entscheidung vom 19.04.1951 - 3 StR 156/51 (https://dejure.org/1951,4603)
BGH, Entscheidung vom 19. April 1951 - 3 StR 156/51 (https://dejure.org/1951,4603)
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 18.07.1962 - 2 StR 245/62

    Strafbarkeit wegen gleichgeschlechtlicher Unzucht - Unzucht mit einem Kinde - …

    Zwar steht die Feststellung erheblich verminderter Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten dessen Charakterisierung als eines gefährlichen Gewohnheitsverbrechers nicht zwingend entgegen, wie nicht nur das Reichsgericht in dem von der Revision angeführten Urteil JW 1936, 2805 ausgesprochen, sondern auch der Bundesgerichtshof schon entschieden hat (3 StR 156/51 - Urteil vom 19.4.1951 Leitsatzabgedruckt in LM Nr. 3 zu § 20 a StGB).
  • BGH, 05.11.1958 - 2 StR 405/58

    Rechtsmittel

    Nun ist zwar richtig, daß auch vermindert Zurechnungsfähige als gefährliche Gewohnheitsverbrecher beurteilt werden können (RGSt 72, 259, 260; BGH Urt. 3 StR 156/51 vom 19. April 1951).
  • BGH, 11.11.1954 - 3 StR 27/54

    Rechtsmittel

    Diese Auslegung entspricht der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 73, 90) sowie der des Bundesgerichtshofs (4 StR 511/51 vom 5. Juli 1951 = LM Nr. 1 zu § 183 StGB; ferner 3 StR 156/51 vom 19. April 1951 und 3 StR 694/53 vom 28. Januar 1954).
  • BGH, 12.06.1953 - 1 StR 221/53

    Rechtsmittel

    Die Strafkammer hat überdies nicht berücksichtigt, dass unter besonderen Umständen auch derjenige ein gefährlicher Gewohnheitsverbrecher sein kann, der einem ihm innewohnenden Hang zum Verbrechen, einer inneren Haltlosigkeit in Fällen wirtschaftlicher Schwierigkeiten nach gibt, in welchen andere den Anreiz zu einer Straftat überwinden (RGSt 72, 295 f; 73, 44, 46; RG in HRR 1941 Nr. 726; BGH Urteile 3 StR 156/51 vom 19. April 1951 und 1 StR 332/51 vom 10. August 1951).
  • BGH, 13.03.1952 - 5 StR 287/52

    Rechtsmittel

    Der Umstand, daß ein Angeklagter vermindert zurechnungsfähig ist, schließt, wie die Strafkammer mit Recht angenommen hat, die Möglichkeit nicht aus, daß er gleichzeitig gefährlicher Gewohnheitsverbrecher ist, da auch willensschwache Menschen gefährlich sein können (vergl. BGH 3 StR 156/51, inhaltlich wiedergegeben bei Dallinger MDR 51, 403).
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