Rechtsprechung
| BGH, 28.05.2025 - 3 StR 172/25 |
Volltextveröffentlichungen (6)
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§ 349 Abs. 2 StPO; § 403 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet; Adhäsionsverfahren (Zulässigkeit: Prüfung des Feststellungsinteresses trotz Anerkenntnis des Angeklagten) - bundesgerichtshof.de
Verfahrensgang
- LG Mönchengladbach, 23.10.2024 - 27 Ks 15/24
- BGH, 28.05.2025 - 3 StR 172/25
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 20.03.2001 - VI ZR 325/99
Feststellungsinteresse für immaterielle Zukunftsschäden
Auszug aus BGH, 28.05.2025 - 3 StR 172/25
Im Adhäsionsverfahren hat das Tatgericht auch bei einem Anerkenntnis des Angeklagten die prozessualen Voraussetzungen einer Feststellungsklage, insbesondere das erforderliche Feststellungsinteresse, zu prüfen, denn das Anerkenntnis erstreckt sich lediglich auf den sachlich-rechtlichen Anspruch (vgl. BGH, Urteil vom 20. März 2001 - VI ZR 325/99, NJW 2001, 3414 mwN; Beschluss vom 24. April 2024 - 4 StR 476/23, NStZ-RR 2024, 319).Besteht aber die Möglichkeit eines weiteren Schadenseintritts, reicht dies für das erforderliche Feststellungsinteresse im Hinblick auf zukünftige Schäden grundsätzlich aus (vgl. BGH, Urteil vom 20. März 2001 - VI ZR 325/99, NJW 2001, 3414 mwN).
- BGH, 24.04.2024 - 4 StR 476/23
Prüfung der Sachurteilsvoraussetzungen zum Adhäsionsausspruch bei Anerkenntnis …
Auszug aus BGH, 28.05.2025 - 3 StR 172/25
Im Adhäsionsverfahren hat das Tatgericht auch bei einem Anerkenntnis des Angeklagten die prozessualen Voraussetzungen einer Feststellungsklage, insbesondere das erforderliche Feststellungsinteresse, zu prüfen, denn das Anerkenntnis erstreckt sich lediglich auf den sachlich-rechtlichen Anspruch (vgl. BGH, Urteil vom 20. März 2001 - VI ZR 325/99, NJW 2001, 3414 mwN; Beschluss vom 24. April 2024 - 4 StR 476/23, NStZ-RR 2024, 319).
- BGH, 10.07.2025 - 3 StR 79/25
Adhäsionsklage; Verbot der reformatio in peius (Rechtsfolgen der Tat)
Rn. 8 Im Adhäsionsverfahren hat das Tatgericht auch bei einem Anerkenntnis des Angeklagten die prozessualen Voraussetzungen einer Feststellungsklage zu prüfen, denn das Anerkenntnis erstreckt sich lediglich auf den sachlichrechtlichen Anspruch (vgl. BGH, Urteil vom 20. März 2001 - VI ZR 325/99, NJW 2001, 3414 mwN; Beschlüsse vom 24. April 2024 - 4 StR 476/23, NStZ-RR 2024, 319; vom 28. Mai 2025 - 3 StR 172/25, juris).Insoweit besteht auch das erforderliche Feststellungsinteresse (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Mai 2025 - 3 StR 172/25, juris; Urteil vom 20. März 2001 - VI ZR 325/99, NJW 2001, 3414 mwN).
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