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Rechtsprechung
   BGH, 30.07.1975 - 3 StR 173/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,8299
BGH, 30.07.1975 - 3 StR 173/75 (https://dejure.org/1975,8299)
BGH, Entscheidung vom 30.07.1975 - 3 StR 173/75 (https://dejure.org/1975,8299)
BGH, Entscheidung vom 30. Juli 1975 - 3 StR 173/75 (https://dejure.org/1975,8299)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen Mordes und wegen Unterschlagung - Anforderungen an die Rüge der Verletzung sachlichen Rechts - Voraussetzungen für das Vorliegen eines niedrigen Beweggrundes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.07.1952 - 1 StR 272/52

    Anforderungen an einen niedrigen Beweggrund - Nach allgemeiner sittlicher Wertung …

    Auszug aus BGH, 30.07.1975 - 3 StR 173/75
    Diese Reaktion läßt nicht ohne weiteres auf ein Handeln aus Beweggründen schließen, die nach gesundem Empfinden und nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen und verwerflich sind (vgl. BGHSt 3, 132).
  • BGH, 14.10.1954 - 4 StR 362/54
    Auszug aus BGH, 30.07.1975 - 3 StR 173/75
    Überdies läßt das Urteil Darlegungen darüber vermissen, ob die Angeklagte sich im Augenblick der Tat der Beweggründe und Ziele bewußt war, welche - nach Auffassung des Schwurgerichts - die Bewertung als niedrig zulassen (vgl. BGHSt 6, 329, 331).
  • BGH, 07.05.1957 - 5 StR 109/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.07.1975 - 3 StR 173/75
    Wut, Zorn und Enttäuschung sind im allgemeinen nur dann als verachtenswerte, auf tiefster sittlicher Stufe stehende Tatmotive anzusehen, wenn sie ihrerseits auf einer niedrigen Gesinnung des Täters beruhen (BGH, Urteile vom 7. Mai 1957 - 5 StR 109/57, 3. September 1957 - 5 StR 194/57 und 7. April 1970 - 1 StR 632/69).
  • BGH, 03.09.1957 - 5 StR 194/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.07.1975 - 3 StR 173/75
    Wut, Zorn und Enttäuschung sind im allgemeinen nur dann als verachtenswerte, auf tiefster sittlicher Stufe stehende Tatmotive anzusehen, wenn sie ihrerseits auf einer niedrigen Gesinnung des Täters beruhen (BGH, Urteile vom 7. Mai 1957 - 5 StR 109/57, 3. September 1957 - 5 StR 194/57 und 7. April 1970 - 1 StR 632/69).
  • BGH, 12.12.1979 - 3 StR 428/79

    Tötung aus niederen Beweggründen

    Ein krasses Mißverhältnis zwischen dem Anlaß zur Tat und dem gewollten Tötungserfolg ist zwar im Rahmen der notwendigen Gesamtbeurteilung aller Umstände (BGH LM § 211 Nr. 25) bedeutsam (…vgl. BGH a.a.O.; NJW 1967, 1140 Nr. 15; Urteile vom 30. Juli 1975 - 3 StR 173/75 - und vom 24. August 1976 - 1 StR 380/76).

    Motive wie Verärgerung und Wut sind im allgemeinen nur dann als verachtenswert und auf tiefster Stufe stehend anzusehen, wenn sie ihrerseits auf einer niedrigen Gesinnung des Täters beruhen (BGH, Urteil vom 30. Juli 1975 - 3 StR 173/75 mit weiteren Hinweisen; ständige Rechtsprechung).

  • BGH, 10.01.1977 - 3 StR 472/76

    Mordmerkmal der heimtückischen Begehungsweise - Mordmerkmal der niederen …

    Bei der erneut notwendig werdenden Prüfung, ob eine der Tötungshandlungen auf niedrigen Beweggründen beruhte, wie es das angefochtene Urteil im Falle S. angenommen hat, wird zu beachten sein, daß Verärgerung, Wut und Haßgefühle gegenüber einem Opfer im allgemeinen nur dann als verachtenswerte, auf tiefster Stufe stehende Tatmotive zu werten sind, wenn sie ihrerseits auf einer niedrigen Gesinnung des Täters beruhen (vgl. BGH Urteile vom 26. Januar 1971 - 1 StR 204/70 - und vom 30. Juli 1975 - 3 StR 173/75 - jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 24.08.1976 - 1 StR 380/76

    Ausnutzen der Arglosigkeit und Wehrlosigkeit eines Opfers als Merkmal der …

    Wut und Eifersucht des Angeklagten, die das Landgericht als niedrige Beweggründe bezeichnet, sind als verachtenswerte, auf tiefster sittlicher Stufe stehende Tatmotive jedoch in der Regel nur dann anzusehen, wenn sie ihrerseits auf einer niedrigen Gesinnung des Täters beruhen (BGH, Urteil vom 30. Juni 1975 - 3 StR 173/75 - ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 22.10.1975 - 3 StR 363/75

    Tötung aus niedrigen Beweggründen - Bedeutung der Beurteilung der Beweggründe …

    Das Schwurgericht hat übersehen, daß Wut, Enttäuschung und verletzte Eitelkeit in der Regel nur dann als verachtenswerte, auf tiefster sittlicher Stufe stehende Tatmotive angesehen werden können, wenn sie ihrerseits auf einer niedrigen Gesinnung des Täters beruhen (BGH, Urt. vom 30. Juni 1975 - 3 StR 173/75 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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