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| BGH, 22.10.1969 - 3 StR 179/69 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 28.10.1955 - 2 StR 171/55
Kirchenrendant - § 246 StGB, Mitgewahrsam, Unterschlagung bei Einverständnis …
Auszug aus BGH, 22.10.1969 - 3 StR 179/69
Das Weisungsrecht des Dienstherrn begründet für sich allein nicht ohne weiteres einen Mitgewahrsam, wenn nur der Kassierer allein den Kassenschlüssel hat (BGHSt 8, 273, 275) [BGH 28.10.1955 - 2 StR 171/55].
- BGH, 13.10.1994 - 5 StR 386/94
Verwahrungsbruch - Unterschlagung - Brieföffnung - Geldentnahme
Jene Entscheidungen, wonach ein Dienstherr oder Behördenleiter allein mit Rücksicht auf seine Kontroll- und Weisungsbefugnisse noch nicht ohne weiteres (übergeordneten Mit-)Gewahrsam an von Untergebenen verwalteten Sachen hat (vgl. BGHSt 8, 273, 275; BGH Urteile vom 20. März 1951 - 1 StR 72/50 -, 10. November 1953 - 5 StR 453/53 - und 22. Oktober 1969 - 3 StR 179/69 - OGHSt 1, 253, 257 ff.; 2, 369, 371 f.; OLG Hamm NJW 1973, 1809, 1811) [OLG Hamm 22.05.1973 - 5 Ss 519/73], betreffen weitgehend Sachverhalte, in denen ein Dienstherr von einer rechtmäßigen und pflichtgemäßen Verwaltung der Sache durch einen - zudem mit einiger organisatorischer Selbständigkeit ausgestatteten - Untergebenen ausgeht oder auszugehen berechtigt ist, während der Untergebene seine Befugnisse, meist auch zum Nachteil des Dienstherrn, mißbraucht. - BGH, 13.07.1988 - 3 StR 115/88 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 07.03.1995 - 5 StR 386/94
Gewahrsam an von Untergebenen verwalteten Sachen - Planmäßige Einsetzung von …
Jene Entscheidungen, wonach ein Dienstherr oder Behördenleiter allein mit Rücksicht auf seine Kontroll- und Weisungsbefugnisse noch nicht ohne weiteres (übergeordneten Mit-)Gewahrsam an von Untergebenen verwalteten Sachen hat (vgl. BGHSt 8, 273, 275; BGH Urteile vom 20. März 1951 - 1 StR 72/50 -, 10. November 1953 - 5 StR 453/53 - und 22. Oktober 1969 - 3 StR 179/69 - OGHSt 1, 253, 257 ff.; 2, 369, 371 f.; OLG Hamm NJW 1973, 1809, 1811) [OLG Hamm 22.05.1973 - 5 Ss 519/73] , betreffen weitgehend Sachverhalte, in denen ein Dienstherr von einer rechtmäßigen und pflichtgemäßen Verwaltung der Sache durch einen - zudem mit einiger organisatorischer Selbständigkeit ausgestatteten - Untergebenen ausgeht oder auszugehen berechtigt ist, während der Untergebene seine Befugnisse, meist auch zum Nachteil des Dienstherrn, mißbraucht.
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