Rechtsprechung
| BGH, 30.06.2015 - 3 StR 183/15 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 265 Abs. 3 StPO
Voraussetzungen eines Aussetzungsanspruchs beim Bestreiten neuer Tatsachen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Hauptverhandlung in Strafsachen: Voraussetzungen eines Aussetzungsanspruchs des Angeklagten nach richterlichem Hinweis auf eine Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 265 Abs 3 StPO
Hauptverhandlung in Strafsachen: Voraussetzungen eines Aussetzungsanspruchs des Angeklagten nach richterlichem Hinweis auf eine Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 265 Abs. 3 StPO, § 212 Abs. 1, §§ 22, 23 StGB, § 265 Abs. 4 StPO
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für den Anspruch des Angeklagten auf Aussetzung der Hauptverhandlung gemäß § 265 Abs. 3 StPO
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 265 Abs. 3
Voraussetzungen für den Anspruch des Angeklagten auf Aussetzung der Hauptverhandlung gemäß § 265 Abs. 3 StPO - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Aussetzungsantrag muss "passen"
- datenbank.nwb.de (Tenor)
Hauptverhandlung in Strafsachen: Voraussetzungen eines Aussetzungsanspruchs des Angeklagten nach richterlichem Hinweis auf eine Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes
Verfahrensgang
- LG Hannover, 27.01.2015 - 39 Ks 16/14
- BGH, 30.06.2015 - 3 StR 183/15
Papierfundstellen
- NStZ 2016, 61
- StV 2016, 273 (Ls.)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 24.01.2003 - 2 StR 215/02
Bosenhof-Morde: Verurteilung des Ehemannes bestätigt - Urteil gegen den …
Auszug aus BGH, 30.06.2015 - 3 StR 183/15
Dieser setzt vielmehr zusätzlich voraus, dass der Beschwerdeführer die neu hervorgetretenen Umstände bestreitet, also die Richtigkeit dieser Tatsachen in Abrede stellt (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Januar 2006 - 1 StR 561/05, wistra 2006, 191;… LR/Stuckenberg, StPO, 26. Aufl., § 265 Rn. 93;… SK-StPO/Velten, 4. Aufl., § 265 Rn. 66; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., § 265 Rn. 36, krit. hierzu Mitsch in NStZ 2004, 395 f.). - BGH, 24.01.2006 - 1 StR 561/05
Aussetzungsantrag (neue Umstände; Bestreitenserfordernis; veränderte Sachlage); …
Auszug aus BGH, 30.06.2015 - 3 StR 183/15
Dieser setzt vielmehr zusätzlich voraus, dass der Beschwerdeführer die neu hervorgetretenen Umstände bestreitet, also die Richtigkeit dieser Tatsachen in Abrede stellt (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Januar 2006 - 1 StR 561/05, wistra 2006, 191;… LR/Stuckenberg, StPO, 26. Aufl., § 265 Rn. 93;… SK-StPO/Velten, 4. Aufl., § 265 Rn. 66;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., § 265 Rn. 36, krit. hierzu Mitsch in NStZ 2004, 395 f.).
- BGH, 22.08.2017 - 1 StR 216/17
Entfernung des Angeklagten bei Vernehmung von Mitangeklagten und Zeugen …
Eine Aussetzung nach dieser Vorschrift verlangt das Hervortreten neuer tatsächlicher Umstände, deren Richtigkeit der Angeklagte bestreitet (BGH, Beschlüsse vom 24. Januar 2006 - 1 StR 561/05, wistra 2006, 191 und vom 30. Juni 2015 - 3 StR 183/15, NStZ 2016, 61 f.;… LR/Stuckenberg, StPO, 26. Aufl., § 265 Rn. 93;… Radtke in Radtke/ Hohmann, StPO, § 265 Rn. 97 mwN).
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