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Rechtsprechung
   BGH, 20.06.1988 - 3 StR 183/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,2006
BGH, 20.06.1988 - 3 StR 183/88 (https://dejure.org/1988,2006)
BGH, Entscheidung vom 20.06.1988 - 3 StR 183/88 (https://dejure.org/1988,2006)
BGH, Entscheidung vom 20. Juni 1988 - 3 StR 183/88 (https://dejure.org/1988,2006)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Begründung eines Gesamtvorsatzes durch den allgemeinen Entschluss zur Begehung einer Reihe gleichartiger Straftaten - Besonderheiten bei der Bejahung eines fortgesetzten unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Prinzip des Strafklageverbrauchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfahrensgrundrechte: "ne bis in idem" und Fortsetzungstat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.01.1985 - 2 StR 590/84

    Strafklageverbrauch bei fortgesetzter Tat

    Auszug aus BGH, 20.06.1988 - 3 StR 183/88
    Soweit der Beschwerdeführer aus der beiläufigen Bemerkung des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs in BGHSt 33, 122, 126 etwas anderes folgert, kann der Senat dem nicht zustimmen.
  • BGH, 06.07.1987 - 3 StR 115/87

    Addition der abgegebenen Teilmengen bei der Prüfung des Merkmals der "nicht …

    Auszug aus BGH, 20.06.1988 - 3 StR 183/88
    Auch wenn die eine oder die andere Begehungsform zur Besitzerlangung festgestellt würde, würde es sich dennoch nur um eine einzige - nicht etwa fortgesetzte - Tat handeln, nämlich um das unerlaubte Erwerben oder das unerlaubte sich in sonstiger Weise Verschaffen von Haschisch, durch welches bei täterschaftlicher Begehungsweise der Straftatbestand des damit erlangten unerlaubten Besitzes an dem Betäubungsmittel verdrängt werden würde (vgl. BGHR BtMG § 29 I 3 Konkurrenzen 2).
  • BGH, 15.01.1985 - 1 StR 755/84

    Strafklageverbrauch bei Einzelakten - Rechtliche Handlungseinheit bei …

    Auszug aus BGH, 20.06.1988 - 3 StR 183/88
    Bei Verfolgung einer Tat als Einzelhandlung - hier des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln am 28. Juni 1986 - erstreckt sich die Strafklage tatsächlich nicht auf weitere, unbekannt gebliebene Taten oder Teilakte einer fortgesetzten Handlung (BGH MDR 1985, 423, 424).
  • BGH, 02.03.1983 - 3 StR 2/83

    Vorliegen einer fortgesetzten Tat bei mehreren …

    Auszug aus BGH, 20.06.1988 - 3 StR 183/88
    Der allgemeine Entschluß, eine Reihe gleichartiger Straftaten zu begehen, reicht nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Begründung eines Gesamtvorsatzes nicht aus (…vgl. BGHR AO § 370 I Gesamtvorsatz 1; BGH NStZ 1983, 369).
  • BGH, 17.08.1987 - 3 StR 189/87

    Fortsetzungstat - Gesamtvorsatz - Aufhebung eines Schuldspruchs über …

    Auszug aus BGH, 20.06.1988 - 3 StR 183/88
    Der allgemeine Entschluß, eine Reihe gleichartiger Straftaten zu begehen, reicht nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Begründung eines Gesamtvorsatzes nicht aus (vgl. BGHR AO § 370 I Gesamtvorsatz 1; BGH NStZ 1983, 369).
  • BGH, 01.10.1997 - 2 StR 520/96

    Strafklageverbrauch (prozessualer Tatbegriff; einheitliche Handlung im Sinne …

    So verbrauchte die Aburteilung eines Einzelaktes einer fortgesetzten Handlung nicht die Strafklage für den Rest dieser - einheitlichen - Handlung (st. Rspr. vgl. BGH MDR 1985, 423 f; BGHR StPO § 264 Abs. 1 Strafklageverbrauch 1, 4).
  • BGH, 11.08.1988 - 4 StR 217/88

    Strafklageverbrauch bei fortgesetzter Handlung

    Voraussetzung hierfür ist vielmehr ein Gesamtvorsatz, der die Teilakte vorweg umfaßt (stand. Rechtspr.: vgl. BGHSt 19, 323, 325 [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64]; 23, 33, 35; BGH, Beschluß vom 20. Juni 1988 - 3 StR 183/88).

    Es muß vielmehr Tatmehrheit angenommen werden, wenn der für eine fortgesetzte Handlung notwendige Gesamtvorsatz nicht mit ausreichender Sicherheit festgestellt werden kann (…BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung, Gesamtvorsatz 8; BGH, Beschluß vom 20. Juni 1988 - 3 StR 183/88).

  • BGH, 04.09.1990 - 1 StR 301/90

    Strafklageverbrauch nach Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis - …

    Durch das rechtskräftig gewordene amtsgerichtliche Urteil ist damit die Strafklage hier wegen weiterer Tatteile nicht verbraucht (vgl. BGHR StPO § 264 Abs. 1 Strafklageverbrauch 1).
  • BGH, 04.06.1992 - 4 StR 170/92

    Bande - Betäubungsmittel - Drogen - Fortsetzungstat - Bandenwille - Planung …

    Soweit es den strafbaren Umgang mit Betäubungsmitteln betrifft, genügt es allerdings, daß ein eingespieltes Bezugs- und Verkaufssystem vorhanden ist, dessen sich der Täter bedient, ohne für jedes Einzelgeschäft einen neuen Tatentschluß fassen zu müssen (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Fortsetzungszusammenhang 2, 3, 5 f).
  • BGH, 09.10.1991 - 3 StR 257/91

    Strafklageverbrauch - Fortsetzungstat - Verurteilung wegen Teilaktes - …

    Der Senat hat bereits entschieden, daß sich bei der Verfolgung einer Tat als Einzelhandlung die Strafklage nicht auf weitere unbekannt gebliebene Taten oder Einzelakte einer fortgesetzten Handlung erstreckt (BGHR BtMG § 29 I 1 - Fortsetzungszusammenhang 3 und StPO § 264 Strafklageverbrauch 1).
  • BGH, 20.05.1992 - 2 StR 143/92

    Verfahrenshindernis des Strafklageverbrauchs in einem Verfahren wegen …

    Dagegen hindert die Verurteilung wegen eines als eine selbständige Tat angesehenen Einzelaktes der fortgesetzten Handlung nicht, andere Einzelakte dieser Tat gesondert zu verfolgen (BGH NJW 1985, 1174 m.w.N.; BGHR StPO § 264 Abs. 1 Strafklageverbrauch 1).
  • OLG Stuttgart, 22.06.1994 - 2 Ss 198/94

    Rechtmäßigkeit einer Nachtragsanklage bei fehlender Konkretisierung der einzelnen …

    Ein Strafklageverbrauch tritt weder bei Freispruch (BGHR StPO § 264 Abs. 1 Strafklageverbrauch 1) noch -bei Verurteilung wegen der zuerst angeklagten Einzeltat ein (BGH NJW 1963, 549; BGH NJW 1985, 1174; wohl a.A. BGH NJW 1985, 1173 [BGH 16.01.1985 - 2 StR 590/84] = BGHSt 33, 122; BGHSt 15, 268, 272) [BGH 13.12.1960 - 5 StR 478/60] .
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