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Rechtsprechung
   BGH, 07.11.1973 - 3 StR 186/73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,3895
BGH, 07.11.1973 - 3 StR 186/73 (https://dejure.org/1973,3895)
BGH, Entscheidung vom 07.11.1973 - 3 StR 186/73 (https://dejure.org/1973,3895)
BGH, Entscheidung vom 07. November 1973 - 3 StR 186/73 (https://dejure.org/1973,3895)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtfertigung der Annahme mildernder Umstände bei einer Strafzumessung - Würdigung des gesamten Tatbilds eines Täters bei der Annahme mildernder Umstände

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.10.1955 - 5 StR 284/55
    Auszug aus BGH, 07.11.1973 - 3 StR 186/73
    Das allein vermag eine Ausnahme von der Anwendung des Regel Strafrahmens nicht zu rechtfertigen (vgl. auch BGHSt 8, 186, 189); denn das Fehlen eines Strafschärfungsgrundes ist kein Milderungsgrund.
  • BGH, 30.01.1953 - 2 StR 538/52
    Auszug aus BGH, 07.11.1973 - 3 StR 186/73
    Wie sie zutreffend geltend macht, kommt es für die Annahme mildernder Umstände darauf an, ob das gesamte Tatbild vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Fälle in einem solchen Maße abweicht, daß die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten erscheint; dabei sind alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen, die für die Wertung von Tat und Täter in Betracht kommen, mögen es Umstände der Tat selbst sein oder solche, die, wenngleich sie außerhalb der Tat liegen, doch für die Wertung von Tat und Täter erheblich sein können (vgl. BGHSt 4, 8, 9; BGH NJW 1960, 1869 Nr. 16; BGH, Urteil vom 9. November 1971 - 1 StR 501/71).
  • BGH, 09.08.1960 - 1 StR 325/60
    Auszug aus BGH, 07.11.1973 - 3 StR 186/73
    Wie sie zutreffend geltend macht, kommt es für die Annahme mildernder Umstände darauf an, ob das gesamte Tatbild vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Fälle in einem solchen Maße abweicht, daß die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten erscheint; dabei sind alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen, die für die Wertung von Tat und Täter in Betracht kommen, mögen es Umstände der Tat selbst sein oder solche, die, wenngleich sie außerhalb der Tat liegen, doch für die Wertung von Tat und Täter erheblich sein können (vgl. BGHSt 4, 8, 9; BGH NJW 1960, 1869 Nr. 16; BGH, Urteil vom 9. November 1971 - 1 StR 501/71).
  • BGH, 09.11.1971 - 1 StR 501/71

    Beurteilung des Vorliegens von "mildernden Umständen"

    Auszug aus BGH, 07.11.1973 - 3 StR 186/73
    Wie sie zutreffend geltend macht, kommt es für die Annahme mildernder Umstände darauf an, ob das gesamte Tatbild vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Fälle in einem solchen Maße abweicht, daß die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten erscheint; dabei sind alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen, die für die Wertung von Tat und Täter in Betracht kommen, mögen es Umstände der Tat selbst sein oder solche, die, wenngleich sie außerhalb der Tat liegen, doch für die Wertung von Tat und Täter erheblich sein können (vgl. BGHSt 4, 8, 9; BGH NJW 1960, 1869 Nr. 16; BGH, Urteil vom 9. November 1971 - 1 StR 501/71).
  • BGH, 04.01.2024 - 5 StR 540/23

    Vergewaltigung (Gewalt; schutzlose Lage); Täter-Opfer-Ausgleich …

    Umgekehrt vermag das Fehlen von Strafschärfungsgründen regelmäßig eine Strafmilderung nicht zu begründen (st. Rspr.;… vgl. BGH, Urteile vom 13. April 2023 - 4 StR 429/22 Rn. 31;… vom 2. Juni 2022 - 3 StR 472/21, JR 2022, 605 Rn. 10;… vom 12. Februar 2015 - 5 StR 536/14 Rn. 3; vom 5. März 1997 - 2 StR 641/96; vom 7. November 1973 - 3 StR 186/73).
  • BGH, 02.06.2022 - 3 StR 472/21

    Fehlende Erörterung des Vorbehalts der Sicherungsverwahrung; rechtsfehlerhafter …

    Das Fehlen eines - zumal von einem weitergehenden Qualifikationstatbestand erfassten - Strafschärfungsgrundes stellt keinen Strafmilderungsgrund dar (…BGH, Urteile vom 3. Juni 2015 - 2 StR 422/14, juris Rn. 14;… vom 5. März 1997 - 2 StR 641/96 Rn. 5; vom 7. November 1973 - 3 StR 186/73, juris Rn. 3;… zum umgekehrten Fall etwa BGH, Beschlüsse vom 28. November 2017 - 3 StR 272/17, juris Rn. 9; vom 13. August 2013 - 4 StR 288/13, StraFo 2014, 28).
  • BGH, 24.06.1982 - 4 StR 218/82

    Sexueller Missbrauch von Kindern in Tateinheit mit homosexuellen Handlungen - …

    Das Landgericht verkennt hier, daß ebenso, wie das Fehlen eines Milderungsgrundes kein Strafschärfungsgrund sein kann (vgl. BGH MDR 1980, 240; NJW 1980, 2821; Strafverteidiger 1981, 177), auch das Fehlen eines Strafschärfungsgrundes nicht strafmildernd gewertet werden darf (stand. BGH-Rechtsprechung, vgl. die Entscheidungen vom 27. November 1961 - 4 StR 379/61, 7. November 1973 - 3 StR 186/73, 29. Oktober 1975 - 3 StR 369/75, 20. Juli 1976 - 1 StR 382/76 und 27. Juni 1978 - 1 StR 172/78).
  • BGH, 29.11.1978 - 2 StR 439/78

    Gewaltanwendung und Drohung zur Veranlassung der Durchführung des …

    Dagegen war es nicht statthaft, das Fehlen eines bestimmten Strafschärfungsgrundes als Strafmilderungsgrund zu verwerten (vgl. BGH 3 StR 186/73 vom 7. November 1973; 1 StR 172/78 vom 27. Juni 1978).
  • BGH, 20.07.1976 - 1 StR 382/76

    Anforderungen an die Aufzählung der strafmildernden und strafschärfenden Gründe …

    Das ist noch kein Milderungsgrund (BGH, Urt. vom 7. November 1973 - 3 StR 186/73).
  • BGH, 27.06.1978 - 1 StR 172/78

    Annahme eines Verstoßes gegen die Aufklärungspflicht durch Ablehnung eines …

    Damit hat er aber nur einen Strafschärfungsgrund vermieden, nicht jedoch einen Strafmilderungsgrund geschaffen (BGH, Urteile vom 7. November 1973 - 3 StR 186/73 - und vom 20. Juli 1976 - 1 StR 382/76 -).
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