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| BGH, 12.06.1981 - 3 StR 186/81 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Unterlassenes Vorbringen eines strafmildernden Umstandes bei der Berücksichtigung aller Milderungsgründe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1981, 508
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 09.07.1996 - 1 StR 338/96
Versäumung der Frist zur Begründung der Revision - Anforderungen an die …
Insoweit unterscheidet sich der Fall wesentlich von den Sachverhalten der Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, auf die sich die Revision (Schriftsätze vom 11. März und 24. Juni 1996) beruft (Beschluß vom 29. Oktober 1974 - 2 StR 473/74 - "nicht auszuschließen, daß in sexueller Hinsicht vielleicht beleidigt hat"; Beschluß vom 12. Juni 1981 - 3 StR 186/81 - "öfter aus ungeklärtem Anlaß Streit"; Urteil vom 12. Februar 1991 - 5 StR 590/90 - in den Tagen vor der Tat lautstarke Streitigkeiten "aufgrund von Eifersucht über die Anwesenheit des Angeklagten im Haus"). - BGH, 08.09.1989 - 2 StR 392/89
Voraussetzungen eines minder schweren Falls des Totschlags - Berücksichtigung …
Deshalb ist in solchen Fällen von der für den Angeklagten günstigsten Möglichkeit auszugehen, die nach den gesamten Umständen in Betracht kommt (vgl. BGH, Urteil vom 15. Mai 1985 - 2 StR 149/85; Beschluß vom 12. Juni 1981 - 3 StR 186/81;… Hürxthal a.a.O. Rdn. 56). - BGH, 15.05.1985 - 2 StR 149/85
Geltung des Grundsatzes "in dubio pro reo" für die Strafzumessung - …
Dabei kann allein daraus, daß der die Tat leugnende Angeklagte keine Umstände behauptet hat, die eine Strafrahmenmilderung nach § 213 StGB rechtfertigen, nicht ohne weiteres geschlossen werden, daß solche nicht vorlagen (vgl. BGH, Beschluß vom 12. Juni 1981 - 3 StR 186/81).
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