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Rechtsprechung
   BGH, 25.09.1974 - 3 StR 187/74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,6036
BGH, 25.09.1974 - 3 StR 187/74 (https://dejure.org/1974,6036)
BGH, Entscheidung vom 25.09.1974 - 3 StR 187/74 (https://dejure.org/1974,6036)
BGH, Entscheidung vom 25. September 1974 - 3 StR 187/74 (https://dejure.org/1974,6036)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit gemeinschaftlichem Raub - Rechtmäßigkeit einer Aussetzung der Strafvollstreckung zur Bewährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.11.1970 - 1 StR 473/70

    Besondere Umstände in der Persönlichkeit des Täters als Voraussetzung für die …

    Auszug aus BGH, 25.09.1974 - 3 StR 187/74
    In seinen Ausführungen zur Strafaussetzung nach § 23 Abs. 2 StGB berücksichtigt das Landgericht nicht hinreichend, daß es sich hier um eine Ausnahmevorschrift (vgl. BGHSt 24, 3) handelt, die neben der günstigen Sozialprognose nach § 23 Abs. 1 StGB erfordert, daß besondere Umstände in der Tat und in der Persönlichkeit des Angeklagten für eine solche Aussetzung sprechen.

    Strafen über ein Jahr bis zu zwei Jahren können in solchen Ausnahmefällen namentlich ausgesetzt werden, um einer Konfliktslage des Täters gerecht zu werden (BGHSt 24, 3, 5), insbesondere dann, wenn diese unerwartet und unausweichlich auf den Täter zukam und nahe an Rechtfertigungs- oder Schuldausschließungsgründe heranreicht (BGHSt 25, 142, 144 und die dort angeführten Rechtsprechungsnachweise).

  • BGH, 13.03.1973 - 1 StR 51/73

    Überprüfung der besonderen Umstände in der Tat bei Bildung einer Gesamtstrafe - …

    Auszug aus BGH, 25.09.1974 - 3 StR 187/74
    Strafen über ein Jahr bis zu zwei Jahren können in solchen Ausnahmefällen namentlich ausgesetzt werden, um einer Konfliktslage des Täters gerecht zu werden (BGHSt 24, 3, 5), insbesondere dann, wenn diese unerwartet und unausweichlich auf den Täter zukam und nahe an Rechtfertigungs- oder Schuldausschließungsgründe heranreicht (BGHSt 25, 142, 144 und die dort angeführten Rechtsprechungsnachweise).
  • BGH, 17.12.1970 - 4 StR 444/70

    Die Strafaussetzung zur Bewährung - Besondere Umstände in der Tat - Besondere …

    Auszug aus BGH, 25.09.1974 - 3 StR 187/74
    Der Gesetzgeber hat nur an besonders gelagerte Fälle gedacht, die trotz ihres erheblichen, eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr fordernden Unrechts- und Schuldgehalts wegen der sie begleitenden und in der Persönlichkeit liegenden außergewöhnlichen Umstände insgesamt betrachtet noch in einem (verhältnismäßig) so milden Licht erscheinen lassen, daß eine Strafaussetzung ohne Gefährdung der Allgemeininteressen verantwortet werden kann (BGH, Urteil vom 17. Dezember 1970 - 4 StR 444/70 -).
  • BGH, 18.11.1971 - 4 StR 459/71

    Besondere Umstände in der Tat und in der Persönlichkeit des Verurteilten - …

    Auszug aus BGH, 25.09.1974 - 3 StR 187/74
    Bei einem so üblen, brutalen Vorgehen kann von einer Konfliktslage, von achtenswerten Beweggründen oder von sonstigen, in außergewöhnlichen Maße zugunsten der Angeklagten ins Gewicht fallenden Gesichtspunkten bei ihrer Tat (vgl. BGH, Urteil vom 18. November 1971 - 4 StR 459/71 -) keine Rede sein.
  • BGH, 18.02.1976 - 3 StR 474/75

    Voraussetzungen der Aussetzung einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren zur …

    Sie hat aber das Vorliegen solcher besonderen Umstände unter anderem mit der Tatsache der Pensionierung des Angeklagten begründet, einem Umstand, der, auch im Zusammenhang mit anderen, sich nicht dazu eignet, zur Annahme eines ungewöhnlichen Ausnahmefalles herangezogen zu werden, der in außergewöhnlichem Maße zu Gunsten des Angeklagten spricht (vgl. BGH, Urteil vom 25. September 1974 - 3 StR 187/74).
  • BGH, 30.04.1975 - 1 StR 103/75

    Verletzung der Aufklärungspflicht durch die Unterlassung der Einholung eines …

    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt hervorgehoben, daß diese Entscheidung nach pflichtgemäßem tatrichterlichem Ermessen zu treffen ist (BGHSt 24, 3, 360, 363; 25, 144; 3 StR 187/74 vom 25.9.1974 uam).
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