Rechtsprechung
| BGH, 13.03.1952 - 3 StR 19/52 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 05.07.1955 - 1 StR 195/55
Rechtsmittel
Bei erwachsenen Zeugen darf sich der Tatrichter, wie der erkennende Senat zuletzt in der Entscheidung1 StR 3/55 vom 29. März 1955 ausgeführt hat, die nötige Sachkunde zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit nur dann nicht zutrauen, wenn die Beweislage - etwa infolge unaufklärbarer Widersprüche mehrerer Zeugen - besonders schwierig ist (vgl auch BGH 3 StR 19/52 vom 13. März 1952; 2 StR 544/52 vom 2. Dezember 1952). - BGH, 14.07.1970 - 5 StR 316/70
Verwertung von Auskünften des Beschuldigten gegenüber dem Sachverständigen bei …
Ihre Aussage enthielt auch keine besonders erheblichen und auffälligen Widersprüche, die ausnahmsweise die Heranziehung eines Sachverständigen gebieten könnten (vgl. die in BGHSt 18, 130, 131 [BGH 16.11.1962 - 2 ARs 194/62] zitierte Entscheidung 3 StR 19/52 vom 13. März 1952). - BGH, 03.03.1970 - 5 StR 618/69
Pflicht zur Heranziehung eines Sachverständigen bei besonders widersprüchlichen …
Ausnahmsweise mögen besonders erhebliche und auffällige Widersprüche in einer Zeugenaussage die Heranziehung eines Sachverständigen gebieten (vgl. die in BGHSt 8, 130, 131 [BGH 05.07.1955 - 1 StR 195/55] zitierte Entscheidung 3 StR 19/52 vom 13. März 1952). - LG Aschaffenburg, 03.11.1980 - Ks 201 Js 19730/76
Tötung von mindestens 17 Häftlingen im Lager und von mindestens 37 Häftlingen auf …
Die Kammer war sich dabei bewusst, dass sie wegen der schwierigen Beweislage, die sich aus der grossen zeitlichen Differenz zwischen dem Zeitpunkt der angeklagten Taten und der Durchführung der Hauptverhandlung ergibt, jede ihr zu Gebote stehende Möglichkeit zur Aufklärung des Sachverhaltes, auch ohne entsprechenden Beweisantrag, benutzen musste (vgl. BGH, Urteil v. 13.3.1952, 3 StR 19/52). - BGH, 26.01.1956 - 4 StR 503/55
Rechtsmittel
Dem Sachverständigen stehen hierzu nicht nur ein Kehr an Zeit, sondern auch bessere Forschungsmethoden zur Verfügung (vgl. BGH 3 StR 19/52 vom 19. März 1953; BGHSt 8, 130, 131) [BGH 05.07.1955 - 1 StR 195/55].
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