Rechtsprechung
| BGH, 06.07.1977 - 3 StR 190/77 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Unbedingter Tötungsvorsatz bei der Verdeckungsabsicht - Handeln aus niederer Gesinnung aus Angst vor einer Strafverfolgung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BGH, 21.11.1969 - 3 StR 249/68
Zerstückelung im Luftschutzstollen - § 211 StGB, Sexualdelikte
Auszug aus BGH, 06.07.1977 - 3 StR 190/77
Daß hierbei auch die Angst vor einer möglichen Strafverfolgung eine Rolle spielte, vermag die Feststellung eines Handelns aus niederer Gesinnung nicht in Frage zu stellen (vgl. auch BGHSt 23, 176, 194). - BGH, 26.07.1967 - 2 StR 368/67
Schläge mit Gewehrkolben - § 211 StGB, Verdeckungsabsicht, dolus eventualis
Auszug aus BGH, 06.07.1977 - 3 StR 190/77
Ein solches Handeln setzt unbedingten Tötungsvorsatz voraus (BGHSt 21, 283; BGH, Beschluß vom 25. August 1976 - 3 StR 297/76 - und vom 7. Oktober 1976 - 3 StR 349/76). - BGH, 25.08.1976 - 3 StR 297/76
Zulässigkeit eines Schuldspruchs unter Zugrundelegung der wahlweisen Feststellung …
Auszug aus BGH, 06.07.1977 - 3 StR 190/77
Ein solches Handeln setzt unbedingten Tötungsvorsatz voraus (BGHSt 21, 283; BGH, Beschluß vom 25. August 1976 - 3 StR 297/76 - und vom 7. Oktober 1976 - 3 StR 349/76). - BGH, 07.10.1976 - 3 StR 349/76
Mord durch Verdeckung einer Straftat, um das Opfer zum Schweigen zu bringen - …
Auszug aus BGH, 06.07.1977 - 3 StR 190/77
Ein solches Handeln setzt unbedingten Tötungsvorsatz voraus (BGHSt 21, 283; BGH, Beschluß vom 25. August 1976 - 3 StR 297/76 - und vom 7. Oktober 1976 - 3 StR 349/76).
- BGH, 27.04.1978 - 4 StR 143/78
Tötung in Verdeckungsabsicht solange noch nicht alle die Strafverfolgung …
In einem solchen Fall kann der Täter, jedenfalls in der Regel, die Verdeckung der Straftat nur erreichen, wenn er das Opfer endgültig zum Schweigen bringt, also tötet (vgl. BGH, Urteile vom 6. Juli 1977 - 3 StR 190/77 - und vom 21. September 1977 - 3 StR 200/77 - sowie Beschluß vom 1. September 1976 - 2 StR 381/76 -). - BGH, 24.10.1984 - 2 StR 614/84
Mord - Verdeckungsabsicht - Bedingter Vorsatz - Vereinbarkeit von bedingtem …
Kann das vom Täter erstrebte Ziel der Verdeckung einer Straftat nur durch den Tod des Opfers erreicht werden, weil dieses ihn kennt und - auch nach seiner Vorstellung - später belasten kann, dann lassen sich bedingter Tötungsvorsatz und Verdeckungsabsicht regelmäßig nicht miteinander vereinbaren (vgl. BGHSt 21, 283; BGH, Beschlüsse vom 6. Juli 1977 - 3 StR 190/77; vom 21. September 1977 - 5 StR 200/77; vom 27. April 1978 - 4 StR 143/78 und Urteil vom 28. Juli 1983 - 4 StR 335/83). - BGH, 17.05.1978 - 3 StR 123/78
Zusammentreffen von bedingtem Tötungsvorsatz und Verdeckungsabsicht - Auswirkung …
Dies ist jedoch dann ausgeschlossen, wenn das vom Täter erstrebte Ziel nur durch den Tod des Opfers erreicht werden kann (BGHSt 21, 283; BGH, Beschluß vom 6. Juli 1977 - 3 StR 190/77 -). - BGH, 01.06.1978 - 4 StR 125/78
Mörderische Verdeckungsabsicht in Fällen einer grundsätzlich bedingt …
Bedingter Vorsatz setzt einen Sachverhalt voraus, bei dem der Täter einen bestimmten Erfolg, hier den Tod, weder anstrebt noch als notwendige Folge seines Handelns ansieht, sondern ihn nur für möglich hält und billigt (BGHSt 21, 238; BGH, Beschluß vom 1. September 1976 - 2 StR 381/76 - BGH, Urteil vom 6. Juli 1977 - 3 StR 190/77 -). - BGH, 21.09.1977 - 3 StR 200/77
Zusammentreffen von bedingtem Tötungsvorsatz und der Absicht der Verdeckung einer …
Dies ist jedoch dann ausgeschlossen, wenn das vom Täter erstrebte Ziel nur durch den Tod des Opfers erreicht werden kann (BGHSt 21, 283; BGH Beschluß vom 6. Juli 1977 - 3 StR 190/77 -).
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