Rechtsprechung
| BGH, 15.06.1977 - 3 StR 193/77 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rücktritt von einem Tötungsversuch an dem Ehepartner - Freiwilliges Abstandnehmen von einem nach der Vorstellung möglicherweise noch nicht beendeten Tötungsversuch
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- BGH, 12.02.1969 - 2 StR 537/68
Verurteilung wegen versuchten Totschlags - Abgrenzung zwischen beendetem und …
Auszug aus BGH, 15.06.1977 - 3 StR 193/77
Für die Abgrenzung des beendeten vom unbeendeten Versuch ist die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs maßgebend, nach der es auf die Vorstellungen des Täters ankommt und wonach dann, wenn bei Tatbeginn kein fest umrissener Plan vorlag, die Überlegungen des Täters nach der letzten Ausführungshandlung von Bedeutung sind (vgl. insbesondere BGHSt 4, 180; 14, 75; 22, 330; BGH 1 StR 473/69, 1 StR 566/69 und 5 StR 544/68, alle bei Dallinger MDR 1970, 381). - BGH, 15.01.1960 - 4 StR 501/59
Überzeugung des Gerichts vom Tötungsvorsatz - Abgrenzung des beendeten vom …
Auszug aus BGH, 15.06.1977 - 3 StR 193/77
Für die Abgrenzung des beendeten vom unbeendeten Versuch ist die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs maßgebend, nach der es auf die Vorstellungen des Täters ankommt und wonach dann, wenn bei Tatbeginn kein fest umrissener Plan vorlag, die Überlegungen des Täters nach der letzten Ausführungshandlung von Bedeutung sind (vgl. insbesondere BGHSt 4, 180; 14, 75; 22, 330; BGH 1 StR 473/69, 1 StR 566/69 und 5 StR 544/68, alle bei Dallinger MDR 1970, 381). - BGH, 16.04.1953 - 5 StR 978/52
Auszug aus BGH, 15.06.1977 - 3 StR 193/77
Für die Abgrenzung des beendeten vom unbeendeten Versuch ist die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs maßgebend, nach der es auf die Vorstellungen des Täters ankommt und wonach dann, wenn bei Tatbeginn kein fest umrissener Plan vorlag, die Überlegungen des Täters nach der letzten Ausführungshandlung von Bedeutung sind (vgl. insbesondere BGHSt 4, 180; 14, 75; 22, 330; BGH 1 StR 473/69, 1 StR 566/69 und 5 StR 544/68, alle bei Dallinger MDR 1970, 381).
- BGH, 23.01.1970 - 2 StR 604/69
Teilweiser Rechtsmittelerfolg des Angeklagten mit der Folge der vorläufigen …
Auszug aus BGH, 15.06.1977 - 3 StR 193/77
Für die Abgrenzung des beendeten vom unbeendeten Versuch ist die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs maßgebend, nach der es auf die Vorstellungen des Täters ankommt und wonach dann, wenn bei Tatbeginn kein fest umrissener Plan vorlag, die Überlegungen des Täters nach der letzten Ausführungshandlung von Bedeutung sind (vgl. insbesondere BGHSt 4, 180; 14, 75; 22, 330; BGH 1 StR 473/69, 1 StR 566/69 und 5 StR 544/68, alle bei Dallinger MDR 1970, 381). - BGH, 18.11.1969 - 1 StR 473/69
Verurteilung wegen versuchten Totschlags und wegen fahrlässiger Körperverletzung …
Auszug aus BGH, 15.06.1977 - 3 StR 193/77
Für die Abgrenzung des beendeten vom unbeendeten Versuch ist die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs maßgebend, nach der es auf die Vorstellungen des Täters ankommt und wonach dann, wenn bei Tatbeginn kein fest umrissener Plan vorlag, die Überlegungen des Täters nach der letzten Ausführungshandlung von Bedeutung sind (vgl. insbesondere BGHSt 4, 180; 14, 75; 22, 330; BGH 1 StR 473/69, 1 StR 566/69 und 5 StR 544/68, alle bei Dallinger MDR 1970, 381). - BGH, 16.12.1969 - 1 StR 566/69
Verurteilung wegen versuchten Totschlags und wegen gefährlicher Körperverletzung …
Auszug aus BGH, 15.06.1977 - 3 StR 193/77
Für die Abgrenzung des beendeten vom unbeendeten Versuch ist die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs maßgebend, nach der es auf die Vorstellungen des Täters ankommt und wonach dann, wenn bei Tatbeginn kein fest umrissener Plan vorlag, die Überlegungen des Täters nach der letzten Ausführungshandlung von Bedeutung sind (vgl. insbesondere BGHSt 4, 180; 14, 75; 22, 330; BGH 1 StR 473/69, 1 StR 566/69 und 5 StR 544/68, alle bei Dallinger MDR 1970, 381). - BGH, 22.10.1968 - 5 StR 544/68
Abgrenzung des nichtbeendeten vom beendeten Versuch
Auszug aus BGH, 15.06.1977 - 3 StR 193/77
Für die Abgrenzung des beendeten vom unbeendeten Versuch ist die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs maßgebend, nach der es auf die Vorstellungen des Täters ankommt und wonach dann, wenn bei Tatbeginn kein fest umrissener Plan vorlag, die Überlegungen des Täters nach der letzten Ausführungshandlung von Bedeutung sind (vgl. insbesondere BGHSt 4, 180; 14, 75; 22, 330; BGH 1 StR 473/69, 1 StR 566/69 und 5 StR 544/68, alle bei Dallinger MDR 1970, 381).
- BGH, 25.10.1978 - 2 StR 564/78
Beurteilung eines einmaligen Zustechens des Angeklagten bei nur geringen …
Von wesentlicher Bedeutung ist dann, welche Wirkung er dem Stich beigemessen und warum er nicht mehr weiter zugestochen hat (BGHSt 22, 176, 330; BGH, Beschl. vom 15. Juni 1977 - 3 StR 193/77 -). - BGH, 23.06.1981 - 1 StR 283/81
Strafbereiender Rücktritt vom Versuch des Totschlags durch Liegenlassen des …
Der Versuch war beendet, wenn der Angeklagte, als er die Mißhandlungen einstellte, davon ausging, sein Handeln werde ohne weiteres zum Tode des Opfers führen, oder wenn er über den Erfolg seines bisherigen Tuns im Zweifel war, den Eintritt des Todes aber für möglich hielt (vgl. BGH, Beschluß vom 15. Juni 1977 - 3 StR 193/77 und Urteil vom 20. Dezember 1979-4 StR 650/79 -).
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