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Rechtsprechung
   BGH, 27.07.1983 - 3 StR 195/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,14121
BGH, 27.07.1983 - 3 StR 195/83 (https://dejure.org/1983,14121)
BGH, Entscheidung vom 27.07.1983 - 3 StR 195/83 (https://dejure.org/1983,14121)
BGH, Entscheidung vom 27. Juli 1983 - 3 StR 195/83 (https://dejure.org/1983,14121)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Beanstandung der Beweiswürdigung des Tatrichters in der Revision - Beweiswürdigung bei Mord aus sadistischen Trieben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.12.1958 - 4 StR 399/58
    Auszug aus BGH, 27.07.1983 - 3 StR 195/83
    Das Revisionsgericht darf die Beweiswürdigung auf die Sachrüge hin jedoch beanstanden, wenn der Tatrichter den festgestellten Sachverhalt nicht erschöpfend gewürdigt hat (BGH NStZ 1982, 478, 479) oder wenn er sich im Ergebnis der Beurteilung eines Sachverständigen ohne Angabe eigener Erwägungen angeschlossen und es unterlassen hat, wenigstens die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Darlegungen des Sachverständigen im Urteil wiederzugeben (BGHSt 12, 311, 314 f).

    Nach den Grundsätzen der Entscheidung BGHSt 12, 311 hätte das Landgericht vielmehr wenigstens den wesentlichen Inhalt des Gutachtens des Sachverständigen wiedergeben müssen, damit dessen Angaben überprüft werden können.

  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer …

    Auszug aus BGH, 27.07.1983 - 3 StR 195/83
    Spricht der Tatrichter einen Angeklagten frei, weil er vorhandene Zweifel nicht zu überwinden vermag, so ist das grundsätzlich hinzunehmen (vgl. BGHSt 29, 18, 20; BGH NStZ 1981, 33; 1982, 478, 479).
  • BGH, 02.07.1980 - 3 StR 204/80

    Verurteilung auf wahldeutiger Tatsachengrundlage - Strafbarkeit wegen Beihilfe …

    Auszug aus BGH, 27.07.1983 - 3 StR 195/83
    Spricht der Tatrichter einen Angeklagten frei, weil er vorhandene Zweifel nicht zu überwinden vermag, so ist das grundsätzlich hinzunehmen (vgl. BGHSt 29, 18, 20; BGH NStZ 1981, 33; 1982, 478, 479).
  • BGH, 10.12.1986 - 3 StR 500/86

    Anforderungen an die Beweiswürdigung des Tatrichters - Mehrfache Übereignung …

    Ein Sachmangel kann zwar vorliegen, wenn sich das Urteil im Rahmen der Beweiswürdigung nicht mit allen festgestellten Umständen auseinandersetzt, die den Angeklagten be- oder entlasten (BGHSt 14, 162, 164 f., BGH bei Holtz MDR 1978, 108; BGH, Urteile vom 27. Juli 1983 - 3 StR 195/83; vom 1. Februar 1984 - 2 StR 623/83).
  • BGH, 09.01.1985 - 3 StR 514/84

    Rüge der Nichterteilung des letzten Wortes

    Ein Sachmangel, der zur Aufhebung eines freisprechenden Urteils führt, liegt aber dann vor, wenn der Tatrichter sich im Rahmen der Beweiswürdigung nicht mit allen festgestellten Umständen auseinandersetzt, die den Angeklagten be- oder entlasten (BGHSt 14, 162, 164; BGH bei Holtz MDR 1978, 108; Urteile vom 27. Juli 1983 - 3 StR 195/83 und vom 1. Februar 1984 - 2 StR 623/83 = bei Holtz MDR 1984, 444, 445) [BGH 10.10.1983 - 4 StR 405/83].
  • BGH, 01.02.1984 - 2 StR 623/83

    Auseinandersetzung des Gerichts mit allen festgestellten Umständen im Rahmen der …

    Spricht das Gericht den Angeklagten frei, weil es Zweifel an seiner Täterschaft nicht überwinden kann, so ist das zwar grundsätzlich hinzunehmen (BGHSt 10, 208, 210 [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56]; BGH, Urteil vom 27. Juli 1983 - 3 StR 195/83); indessen liegt ein Sachmangel vor, wenn sich das Urteil im Rahmen der Beweiswürdigung nicht mit allen festgestellten Umständen auseinandersetzt, die den Angeklagten be- oder entlasten (ständige Rechtsprechung, vgl. RGSt 77, 75, 79; 77, 157, 161; BGHSt 14, 162, 164 f; BGH bei Holtz MDR 1978, 108; BGH, Urteile vom 12. Juni 1979 - 1 StR 158/79 - 30. Januar 1980 - 2 StR 758/79 - und 27. Juli 1983 - 3 StR 195/83).
  • BGH, 14.03.1984 - 2 StR 794/83

    Anforderungen an zulässige Fragen des Tatrichters an einen Zeugen - …

    Wenn das Landgericht auf dieser Grundlage Zweifel an der Täterschaft der Angeklagten nicht überwinden konnte, so muß das hingenommen werden (vgl. BGHSt 10, 208, 210 [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56]; BGH Urt. v. 27. Juli 1983 - 3 StR 195/83 -).
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