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Rechtsprechung
   BGH, 20.06.2001 - 3 StR 202/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,8344
BGH, 20.06.2001 - 3 StR 202/01 (https://dejure.org/2001,8344)
BGH, Entscheidung vom 20.06.2001 - 3 StR 202/01 (https://dejure.org/2001,8344)
BGH, Entscheidung vom 20. Juni 2001 - 3 StR 202/01 (https://dejure.org/2001,8344)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 349 Abs. 2 StPO
    Verwerfung der Revision als unbegründet

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    StGB § 21

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Schilderung von Vorstrafen durch die Strafkammer; Berücksichtigung des höchstmöglichen Resorptionsdefizits bezüglich des Nachtrunks zu Gunsten eines Angeklagten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 267 Abs. 3
    Darstellung der Vorstrafen im Urteil

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.09.1990 - 1 StR 449/90

    Sperrfrist zur Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis - Versorgung mit …

    Auszug aus BGH, 20.06.2001 - 3 StR 202/01
    Die in der Revisionsbegründung zitierte Entscheidung BGHR StPO § 267 Darstellung 1 wendet sich gegen die wenig sachgerechte Praxis, Vorstrafenurteile undifferenziert und ohne Rücksicht auf die Notwendigkeit im einzelnen in wörtlicher Wiedergabe einzurücken oder einzukopieren.
  • BGH, 11.03.2021 - 3 StR 183/20

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung (naheliegende Schlussfolgerungen; Unterstellung …

    In welchem Umfang Vorstrafen im Strafurteil zu schildern sind, ist allerdings keiner schematischen Betrachtungsweise zugänglich, sondern stets eine Frage des Einzelfalls (BGH…, Urteil vom 5. März 2015 - 3 StR 514/14, BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 18 Rn. 9 f.; Beschluss vom 20. Juni 2001 - 3 StR 202/01, bei Becker, NStZ-RR 2002, 97, 100).
  • OLG Frankfurt, 02.09.2008 - 2 Ss 150/08

    Strafzumessung: Umfang der Darstellung von Vorstrafen im Urteil

    Dies wiederum ist eine Frage des jeweiligen Einzelfalles (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Juni 2001 - 3 StR 202/01).

    Der Mitteilung von Einzelheiten der Urteilssachverhalte bedarf es dann nicht (…BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 13 und 16; BGH, Beschluss vom 20. Juni 2001 - 3 StR 202/01; Senat, Urteil vom 19. Juni 2007 - 2 Ss 138/07).

    Die häufig zu beobachtende Praxis, entweder den Bundeszentralregisterauszug in die Urteilsgründe hineinzukopieren und/oder seitenlang im Wortlaut frühere Urteilsgründe einzurücken oder vollständig wiederzugeben, obwohl es auf deren genaue Feststellungen nicht ankommen kann, ist verfehlt (…BGHR StPO § 267 Darstellung 1; BGH NStZ-RR 1996, 266; BGH Beschluss vom 20. Juni 2001 - 3 StR 202/01).

  • BGH, 25.11.2021 - 4 StR 255/21

    Urteilsgründe (Umfang der Beweiswürdigung)

    Nicht sachgerecht ist es daher, Vorstrafenurteile undifferenziert und ohne Rücksicht auf die Notwendigkeit im Einzelnen in wörtlicher Wiedergabe einzurücken oder einzukopieren (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Juni 2001 - 3 StR 202/01, NStZ-RR 2002, 100 mwN).
  • BayObLG, 20.09.2024 - 203 StRR 409/24

    Strafzumessungserwägungen, Revisionsgericht, Vorstrafen, Persönliche und …

    Rn. 5 Die gebotene Darstellungsbreite und die Darstellungsdichte bestimmen sich nach dem Einzelfall (BayObLG…, Beschluss vom 20. Dezember 2004 - 4St RR 204/04 -, juris Rn. 7; BayObLG…, Urteil vom 15. Juli 2004 - 5St RR 182/04 -, juris Rn. 16; BGH, Beschluss vom 20. Juni 2001 - 3 StR 202/01 -, juris; OLG Frankfurt…, Urteil vom 2. September 2008 - 2 Ss 150/08 -, juris Rn. 8).

    In der Regel erforderlich sind Ausführungen zum Zeitpunkt der Vorverurteilungen, zum Schuldspruch, zu den erkannten Rechtsfolgen und zu einer etwaigen Verbüßung (vgl. BayObLG…, Beschluss vom 20. Dezember 2004 - 4St RR 204/04 -, juris Rn. 8; BayObLG…, Urteil vom 15. Juli 2004 - 5St RR 182/04 -, juris Rn. 16; BGH, Beschluss vom 20. Juni 2001 - 3 StR 202/01 -, juris; OLG Köln, Beschluss vom 2. Juni 2017 - III-1 RVs 117/17 -, juris; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 26. September 2013 - III-1 RVs 35/13 -, juris Rn. 6;… OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 2. September 2008 - 2 Ss 150/08 -, juris Rn. 8;… Schäfer/Sander/van Gemmeren, a.a.O. Rn. 1385).

  • OLG Hamm, 06.03.2008 - 3 Ss 68/08

    Gesamtstrafenbildung; Verschlechterungsverbot; Berufungsgericht

    Bei den Feststellungen zur Person hat das Amtsgericht zu den strafrechtlichen Vorbelastungen lediglich die Auskunft aus dem Bundeszentralregister in die Urteilsgründe hineinkopiert, was als solches wenig sachgerecht und daher untunlich ist (vgl. allgemein BGH NStZ-RR 2006, 346; großzügig BayObLG, Beschluss vom 20.12.2004, 4 StrR 204/04, NStZ-RR 2005, 114 LS; zur Darstellung von Vorstrafen vgl. BGH, Beschluss vom 20.06.2001 - 3 StR 202/01, bei Becker, NStZ 2002, 97, 100).
  • BGH, 04.06.2024 - 2 StR 126/24

    Strafzumessung (Regelbeispiel: Indizwirkung)

    Soweit - wie hier - Vortaten und Vorstrafen für die getroffene Entscheidung von Bedeutung sind, sind sie in der Regel in gestraffter und auf das Wesentliche konzentrierter Form - naheliegend eingebettet in die Lebensgeschichte der Angeklagten - mitzuteilen, um dem Senat die Prüfung zu ermöglichen, ob das Tatgericht von zutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgegangen ist (vgl. BGH…, Urteil vom 7. Februar 1996 - 5 StR 533/95, BGHR § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 16; Beschluss vom 20. Juni 2001 - 3 StR 202/01, LR/Stuckenberg, StPO, 27. Aufl., § 267 Rn. 88 mwN).
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