Rechtsprechung
| BGH, 03.06.1953 - 3 StR 202/53 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 25.10.1951 - 3 StR 612/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 03.06.1953 - 3 StR 202/53
Wer unter Alkoholeinfluss steht, muss nach dem Masse der Beeinträchtigung seiner Reaktionsfähigkeit langsamer fahren als ein nüchterner Verkehrsteilnehmer (vgl. Urteil des Senats vom 25. Oktober 1951; 3 StR 612/51).
- BGH, 29.04.1954 - 3 StR 447/53
Rechtsmittel
In der Rechtsprechung ist indes anerkannt, dass die nach § 9 Abs. 1 n.F. (§ 9 Abs. 2 a.F.) StVO zulässige Geschwindigkeit entscheidend auch von persönlichen Umständen, insbesondere der Fahrtüchtigkeit des Fahrzeugführers abhängt (BGH 3 StR 612/51 vom 25. Oktober 1951 in VRS 4, 30, 3 StR 202/53 vom 3. Juni 1953 in VRS 5, 550, 3 StR 504/53 vom 5. November 1953 in VRS 6, 21 [26], 4 StR 655/53 vom 7. Januar 1954 in VRS 6, 203).
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