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Rechtsprechung
   BGH, 29.06.1983 - 3 StR 209/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,4719
BGH, 29.06.1983 - 3 StR 209/83 (https://dejure.org/1983,4719)
BGH, Entscheidung vom 29.06.1983 - 3 StR 209/83 (https://dejure.org/1983,4719)
BGH, Entscheidung vom 29. Juni 1983 - 3 StR 209/83 (https://dejure.org/1983,4719)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Versuchter Raub bei Wegwerfen einer entwendeten Tasche, in der sich keine "Beute" befand - Angemessenheit einer Strafe bei fehlenden Angaben über die Menge einer gestohlenen Sache - Erforderlichkeit der Konkretisierung von Taten im Urteil, damit später keine Zweifel mehr ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1983, 460
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.10.1974 - 1 StR 303/74

    Voraussetzungen der Bedrohung - Bestehen eines Ermessensspielraums des …

    Auszug aus BGH, 29.06.1983 - 3 StR 209/83
    In solchen Fällen kommt nach der feststehenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur versuchter Raub in Betracht (BGH bei Dallinger MDR 1968, 372; 1975, 22; 1976, 16).
  • BGH, 09.07.2013 - 3 StR 174/13

    Schwerer Raub (Anforderungen an die Zueignungsabsicht bei nicht konkretisierten …

    ... Auch wenn sich die Vorstellung der Angeklagten vom Inhalt der Tüte demnach nicht auf einen bestimmten Gegenstand konkretisiert (vgl. zu Bargeld BGH StV 1983, 460; 1987, 245; 1990, 205f), sondern sich lediglich auf 'zum Eigengebrauch verwendungsfähige oder veräußerbare Gegenstände' erstreckt hatte, setzt eine Tatbestandsvollendung einen diesbezüglichen Inhalt der Tüte voraus (…vgl. BGHR StGB § 242 Abs. 1 Zueignungsabsicht 7; BGH JR 1999, 336; NStZ 2004, 333).
  • BGH, 26.04.1990 - 4 StR 186/90

    Unzureichende gerichtliche Prüfung der Zueignungsabsicht trotz …

    Anders verhält es sich jedoch, wenn die Absicht, die Sache oder ihren Sachwert dem eigenen Vermögen zuzuführen, ihren wirtschaftlichen Wert also irgendwie für sich auszunutzen, aufgrund besonderer Umstände zweifelhaft erscheinen kann - etwa, weil es sich um bloße Behältnisse der Gegenstände handelt, auf die es der Täter eigentlich abgesehen hatte (…vgl. BGH GA 1962, 145; BGH bei Dallinger MDR 1968, 372; 1975, 22; 1976, 16; BGH StV 1983, 460; 1987, 245; BGH, Beschluß vom 11. Oktober 1989 - 3 StR 336/89) oder die Wertlosigkeit der weggenommenen Sache für den Täter offensichtlich ist.
  • LG Düsseldorf, 02.02.2007 - 1 KLs 23/06

    Karton-Fall - Raub; Zueignungsabsicht; Fehlvorstellung über die entwendete Sache; …

    Wirft der Täter die in dem Behältnis befindliche Sache im Anschluss an die Wegnahmehandlung weg, weil er erkannt hat, dass sie nicht seinen ursprünglichen Vorstellungen entspricht, so wird dies in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs regelmäßig als Beweisanzeichen dafür angesehen, dass der Täter auch zum Zeitpunkt der Wegnahmehandlung keine Zueignungsabsicht an der tatsächlich entwendeten Sache gehabt habe, so dass er nur wegen eines versuchten Eigentumsdelikts bestraft werden könne (vgl. BGH GA 1962, 144 [145]; NStZ 2006, 686 ; NStZ 2004, 333 ; NStZ 2000, 531 ; NStZ-RR 2000, 343 ; StV 1987, 245 ; StV 1983, 460 [Ls.]; MDR 1976, 16 ; 1975, 543; 1975, 22 [jeweils bei Dallinger]; BGHR StGB § 249 Abs. 1 , Zueignungsabsicht 4; weitere Nachweise bei Ruß in Festschrift für Pfeiffer S. 61 [63] Fnn.
  • BGH, 31.10.1986 - 3 StR 470/86

    Abhängigkeit des Vorliegens eines vollendeten schweren Raubes von der …

    Haben die Täter sie weggeworfen, weil sie darin kein Geld gefunden haben, oder sich erst nach der gewaltsamen Wegnahme zur Zueignung entschlossen - beides ist nach den Urteilsgründen möglich -, so liegt nur versuchter Raub vor (vgl. BGH, Beschluß vom 29. Juni 1983 - 3 StR 209/83 m.w.Nachw. - nichtamtlicher Leitsatz in StV 1983, 460 - und Eser in Schönke/Schröder, StGB 22. Aufl. § 242 Rdn. 66).
  • BGH, 01.08.1995 - 4 StR 404/95

    Diebstahl - Raub - Versuch - Leeres Behältnis - Zueignungsabsicht - Inhalt

    Da es dem Angeklagten somit nicht auf die Behältnisse, sondern ausschließlich auf deren vermuteten Inhalt ankam, liegt lediglich der Versuch eines schweren Raubes vor (vgl. BGH StV 1983, 460;… BGHR StGB § 249 Abs. 1 Zueignungsabsicht 1;… Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 249 Rdn. 7 m.w.N.).
  • BGH, 18.08.1987 - 1 StR 318/87

    Diebstahl in Tateinheit mit Betrug und mit Urkundenfälschung - Pkw-Aufbrüche in …

    Sollten die Angeklagten diese Taschen weggeworfen haben, weil sie für sie nicht von Nutzen waren, so käme für diese Einzelfälle Diebstahlsversuch in Betracht (BGH StV 1983, 460).
  • BGH, 10.11.1988 - 4 StR 527/88

    Abgrenzung eines vollendeten zum versuchten schweren Raub

    Gegen eine Absicht, sich auch die für ihn wertlose Tasche zuzueignen, spricht, daß er sie in der Nähe des Tatortes weggeworfen hat (vgl. BGH StV 1983, 460 LS; 1987, 245; 1988, 14 LS).
  • BGH, 14.10.1983 - 3 StR 331/83

    Versuchter Raub bei Entwendung einer Handtasche ohne vermögenswerten Inhalt - …

    Kam es ihnen lediglich darauf an, sich Geld oder andere wertvolle Gegenstände zuzueignen, kommt nach der feststehenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur versuchter Raub in Betracht (…BGH GA 1962, 144, 145; BGH bei Dallinger MDR 1968, 372; 1976, 16; BGH, Beschluß vom 29. Juni 1983 - 3 StR 209/83).
  • BGH, 22.09.1987 - 5 StR 383/87

    Strafbarkeit wegen versuchten schweren Raubes

    Bei dieser Sachlage kommt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur versuchter schwerer Raub in Betracht (BGH, Beschl. v. 29. Juni 1983 - 3 StR 209/83 - in StV 1983, 460; BGH, Beschl. v. 9. April 1987 - 5 StR 148/87 -).
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