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| BGH, 08.04.1954 - 3 StR 215/53 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 21.05.1953 - 3 StR 945/52
Diebstahl oder Hehlerei am Eigentum der Besatzungsstreitkräfte - Ausschließliche …
Auszug aus BGH, 08.04.1954 - 3 StR 215/53
Wie der erkennende Senat in der mit diesem Fall zusammenhängenden Sache 3 StR 945/52 (BGHSt 5, 1 [BGH 21.05.1953 - 3 StR 945/52]) entschieden hat, haben die deutschen Gerichte beim Diebstahl alliierten Eigentums die Tat ausschließlich nach den Vorschriften des deutschen Strafgesetzbuches zu beurteilen, sofern ihnen die Aburteilung durch die Besatzungsbehörden überlassen ist.
- BGH, 27.07.1971 - 1 StR 107/69
Franz Rademacher
Es reicht aus, wenn diese Unterstützung die Handlung des Haupttäters fördert oder erleichtert (RGSt 58, 113; 67, 193; 73, 52, 54; RG JW 1938, 335; RG DR 1941, 987; BGH VRS 8, 199; BGH, Urteile vom 21. Juni 1951 - 3 StR 341/51 -, 19. März 1953 - 3 StR 765/52 -, 8. April 1954 - 3 StR 215/53 -, 14. Februar 1955 - 3 StR 459/54 - und 17. Dezember 1958 - 2 StR 523/58 -, mitgeteilt bei Pfeiffer/Maul/Schulte, StGB, § 49 Rdn. 2). - BGH, 16.12.1954 - 3 StR 165/54
Rechtsmittel
Abgesehen davon ist eine dem Haupttäter gewährte Unterstützung dann tatbestandsmässig Beihilfe, wenn sie für den Erfolg nicht ursächlich ist (RGSt 58, 113 [114/115], 73, 52 [54]; BGH 3 StR 341/51vom 21. Juni 1951, 3 StR 765/52 vom 19. März 1953, 3 StR 215/53 vom 8. April 1954).
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