Rechtsprechung
| BGH, 11.09.1968 - 3 StR 215/68 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der Darlegung von Revisionsgründen im Strafprozess - Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen gemeinschaftlichen schweren Raubes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BGH, 15.11.1951 - 3 StR 821/51
Auszug aus BGH, 11.09.1968 - 3 StR 215/68
Sein planmäßiges Handeln schließt rauschbedingte Zurechnungsunfähigkeit nicht aus (BGHSt 1, 385 [BGH 15.11.1951 - 3 StR 821/51]). - BGH, 22.09.1955 - 3 StR 375/54
Auszug aus BGH, 11.09.1968 - 3 StR 215/68
Wie der Bundesgerichtshof bereits mehrfach ausgesprochen hat, kann ein Ausschluß der Zurechnungsfähigkeit schon bei einem Blutalkoholgehalt von mehr als 2, 5 Promille in Frage kommen (BGH 3 StR 375/54 vom 30. September 1954). - BGH, 13.05.1959 - 2 StR 168/59
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 11.09.1968 - 3 StR 215/68
Bei einem Blutalkoholgehalt ab 3 Promille ist ein solcher Ausschluß sehr wahrscheinlich (BGH 2 StR 168/59 vom 13. Mai 1959; 4 StR 378/59 vom 13. November 1959). - BGH, 13.11.1959 - 4 StR 378/59
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 11.09.1968 - 3 StR 215/68
Bei einem Blutalkoholgehalt ab 3 Promille ist ein solcher Ausschluß sehr wahrscheinlich (BGH 2 StR 168/59 vom 13. Mai 1959; 4 StR 378/59 vom 13. November 1959). - BGH, 23.01.1957 - 2 StR 603/56
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 11.09.1968 - 3 StR 215/68
Die störende Einwirkung des vom Angeklagten genossenen Alkohols auf seine Zurechnungsfähigkeit kann aber möglicherweise äußerlich nicht oder doch nicht in ihrem vollen Umfang erkennbar gewesen sein (BGH 2 StR 603/56 vom 23. Januar 1957).
- BGH, 08.10.1969 - 4 StR 355/69
Versprechen der Verschonung vor Untersuchungshaft für den Fall eines …
Wenn sich auch eine feststehende Regel für alle Fälle nicht aufstellen läßt, so stimmen Rechtsprechung und Gerichtsmedizin doch darin überein, daß erfahrungsgemäß bereits bei einem Blutalkoholgehalt ab 3, 0 % die Zurechnungsfähigkeit eines Menschen "sehr wahrscheinlich" aufgehoben ist (vgl. BGH VRS 23, 209; BGH Urteile vom 19. August 1959 - 4 StR 266/59 - vom 23. September 1964 - 2 StR 289/64 - erwähnt von Martin DAR 1967, 91; vom 11. September 1968 - 3 StR 215/68 - vom 7. Februar 1969 - 4 StR 485/68; Weltzien DAR 1953, 49, 51;… Ponsold, Lehrbuch der Gerichtlichen Medizin 3. Aufl. S. 256). - BGH, 07.02.1969 - 4 StR 485/68
Rüge der Verletzung des Verfahrens und des sachlichen Rechts im …
Rechtsprechung und Gerichtsmedizin stimmen darin überein, daß bei einem Blutalkoholgehalt ab 3 Promille aufwärts mit der Wahrscheinlichkeit des Ausschlusses der Zurechungsfähigkeit zu rechnen ist (vgl. BGH 4 StR 394/66 vom 2. Dezember 1966; 5 StR 789/67 vom 27. Februar 1968; 3 StR 215/68 vom 11. September 1968;… Ponsold, Lehrb. d. Gerichtl. Medizin, 3. Aufl. S. 256).
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