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| BGH, 29.07.1983 - 3 StR 217/83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Beurteilung des Nichtvorfindens von Geld in einer erbeuteten Aktentasche
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 29.09.1981 - 1 StR 506/81
Auszug aus BGH, 29.07.1983 - 3 StR 217/83
Danach liegt entsprechend den von der Rechtsprechung zum Diebstahl entwickelten Grundsätzen (…BGH GA 1962, 144, 145; BGH bei Dallinger MDR 1968, 372; 1976, 16) nur eine gemeinschaftlich versuchte schwere räuberische Erpressung vor (BGH, Beschluß vom 12. Dezember 1980 - 3 StR 463/80 - BGH, Beschluß vom 29. September 1981 - 1 StR 506/81). - BGH, 12.12.1980 - 3 StR 463/80
Gemeinschaftlicher schwerer Raub in Tateinheit mit versuchter gemeinschaftlicher …
Auszug aus BGH, 29.07.1983 - 3 StR 217/83
Danach liegt entsprechend den von der Rechtsprechung zum Diebstahl entwickelten Grundsätzen (…BGH GA 1962, 144, 145; BGH bei Dallinger MDR 1968, 372; 1976, 16) nur eine gemeinschaftlich versuchte schwere räuberische Erpressung vor (BGH, Beschluß vom 12. Dezember 1980 - 3 StR 463/80 - BGH, Beschluß vom 29. September 1981 - 1 StR 506/81).
- LG Wuppertal, 28.04.2010 - 23 Ks 2/10
Achteinhalb Jahre Jugendhaft im Fall Kassandra
Rn. 203 Dabei hat die Kammer nicht verkannt, dass der Umstand, dass es nicht zu einer vollendeten Tötung, sondern nur zu einem Tötungsversuch gekommen ist, im Jugendstrafrecht zwar nicht zu einer Strafrahmenverschiebung führt, jedoch auch bei der Anwendung von Jugendstrafrecht die gesetzliche Bewertung des Tatunrechts, wie sie in den Strafandrohungen des allgemeinen Strafrechts ihren Ausdruck gefunden hat, zu berücksichtigen ist (vgl. BGH Beschluss vom 02.09.81 - 3 StR 317/81; BGH Beschluss vom 29.07.83- 3 StR 217/83). - BGH, 06.01.1989 - 5 StR 579/88
Abgrenzung zwischen einer räuberischen Erpressung und Diebstahl
Danach ist entsprechend den von der Rechtsprechung zum Diebstahl entwickelten Grundsätzen (vgl. z.B. BGH bei Dallinger, MDR 1976, 16; StV 1983, 460; Senat , Beschl. v. 9. April 1987 - 5 StR 148/87) nur eine gemeinschaftlich versuchte schwere räuberische Erpressung gegeben (vgl. z.B. BGH, Beschl. v. 3. Juni 1980 - 1 StR 30/80 - und v. 29. Juli 1983 - 3 StR 217/83;… GA 1983, 411).
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