Rechtsprechung
| BGH, 05.03.2002 - 3 StR 22/02 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 29 BtMG
Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Bewertungseinheit (unselbständiger Teilakt) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2 und 4
- Wolters Kluwer
Verstoß gegen das BtMG - Einfuhr von Betäubungsmitteln - Handeln mit Betäubungsmitteln - Zäsurwirkung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1
Gesetzeskonkurrenz zwischen Handel und Einfuhr von BtM - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 09.11.1995 - 4 StR 650/95
Ausgleich besonderer Härten bei der Strafbemessung, wenn die Gesamtstrafenbildung …
Auszug aus BGH, 05.03.2002 - 3 StR 22/02
Sollte das Landgericht eine Zäsurwirkung übersehen haben, wäre der Angeklagte dadurch aber nicht beschwert, da eine Gesamtstrafe mit der Jugendstrafe nicht hätte gebildet werden können (st. Rspr; BGHSt 41, 310, 312) und eine möglicherweise auszugleichende Härte angesichts der auch jetzt erfolgten Einbeziehung der Einzelstrafen in eine Gesamtstrafe nicht gegeben ist. - BGH, 24.11.1982 - 3 StR 384/82
Vollendung der Einfuhr von Haschisch durch Verneinung der Frage der Zollbeamten …
Auszug aus BGH, 05.03.2002 - 3 StR 22/02
Erfolgt die Einfuhr mit dem Ziel des gewinnbringenden Umsatzes, so geht sie als unselbständiger Teilakt in der Bewertungseinheit des Handeltreibens auf, sofern es sich nicht um eine nicht geringe Betäubungsmittelmenge handelt (vgl. BGHSt 31, 163, 165).
- BGH, 10.05.2005 - 3 StR 133/05
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen; Einfuhr; …
Erfolgt die Einfuhr mit dem Ziel des gewinnbringenden Umsatzes, so geht sie als unselbständiger Teilakt in der Bewertungseinheit des Handeltreibens auf, sofern es sich - wie hier - nicht um eine nicht geringe Betäubungsmittelmenge handelt (vgl. BGHSt 31, 163, 165; Senat, Beschluss vom 5. März 2002 - 3 StR 22/02).
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