Rechtsprechung
| BGH, 12.07.1978 - 3 StR 231/78 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Erlangung von Betäubungsmitteln in einverständlichem Zusammenwirken mit dem Vorbesitzer als Voraussetzung für das Erfüllen des Tatbestands des unerlaubten Erwerbs
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 16.01.1980 - 2 StR 692/79
Voraussetzungen zur Annahme eines Diebstahls mit Waffen - "Erwerb" eines …
Er braucht - im Gegensatz zu dem in § 11 Abs. 1 Nr. 1 BetMG verwendeten Erwerbsmerkmal (vgl. BGH, Beschluß vom 12. Juli 1978 - 3 StR 231/78 -) - nicht auf abgeleitetem Wege erfolgt zu sein. - BGH, 03.06.1980 - 5 StR 289/80
Strafprozeßrecht: Anspruch des Angeklagten auf das letzte Wort
Er liegt daher nicht vor bei einer Wegnahme durch Raub (BGH Beschluß vom 12. Juli 1978 - 3 StR 231/78 - BGH Urteil vom 2. Mai 1979 - 2 StR 753/78 -). - BGH, 19.03.1982 - 2 StR 677/81
Zurücktreten des unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln hinter der …
Der Angeklagte, der das versteckte Rauschgift entwendete, hat sich in diesem Falle allein wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln schuldig gemacht (vgl. BGH, Beschluß vom 12. Juli 1978 - 3 StR 231/78).
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