Rechtsprechung
| BGH, 05.10.2016 - 3 StR 232/16 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 473 StPO
Keine Kostenerstattung für Revision des Nebenklägers bei Zurücknahme der zuungunsten des Angeklagten eingelegten Revision durch die Staatsanwaltschaft - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Anspruch des Nebenklägers auf Erstattung der im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 473 Abs. 2 S. 1
Anspruch des Nebenklägers auf Erstattung der im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Rechtsmittelrücknahme - und die Kosten der Nebenkläger
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 24.11.2011 - 4 StR 331/11
Anordnung der Sicherungsverwahrung nach der Verhängung von Jugendstrafe …
Auszug aus BGH, 05.10.2016 - 3 StR 232/16
Vielmehr trägt in diesen Fällen der Nebenkläger seine notwendigen Auslagen selbst (…vgl. BGH, Urteile vom 29. September 2004 - 2 StR 149/04, juris Rn. 19; vom 24. November 2011 - 4 StR 331/11, juris Rn. 11;… KK/Gieg, StPO, 7. Aufl., § 473 Rn. 11;… LR/Hilger, StPO, 26. Aufl., § 473 Rn. 90). - BGH, 29.09.2004 - 2 StR 149/04
Rücktritt vom unbeendeten Versuch (Freiwilligkeit; Rücktrittshorizont); Mord; …
Auszug aus BGH, 05.10.2016 - 3 StR 232/16
Vielmehr trägt in diesen Fällen der Nebenkläger seine notwendigen Auslagen selbst (vgl. BGH, Urteile vom 29. September 2004 - 2 StR 149/04, juris Rn. 19;… vom 24. November 2011 - 4 StR 331/11, juris Rn. 11;… KK/Gieg, StPO, 7. Aufl., § 473 Rn. 11;… LR/Hilger, StPO, 26. Aufl., § 473 Rn. 90).
- BGH, 15.12.2021 - 3 StR 441/20
Urteil im sog. NSU-Verfahren auch hinsichtlich des Angeklagten André E. und damit …
Für den Fall, dass - wie hier - eine zuungunsten des Angeklagten eingelegte Revision der Staatsanwaltschaft erfolglos bleibt, sieht das Gesetz nicht vor, dass die durch das Rechtsmittel entstandenen notwendigen Auslagen eines Nebenklägers der Staatskasse überbürdet würden (s. BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2016 - 3 StR 232/16, juris Rn. 3 mwN;… ferner Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 472 Rn. 3). - BGH, 10.06.2025 - 3 StR 561/24
Konkurrenzrechtliches Verhältnis zwischen Nötigung und Erpressung
Soweit dem Nebenkläger Auslagen durch dieses Rechtsmittel entstanden sind, hat er sie selbst zu tragen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2016 - 3 StR 232/16, juris Rn. 3 mwN;… Urteil vom 15. Dezember 2021 - 3 StR 441/20, StV 2022, 486 Rn. 61;… Schmitt/Köhler/Schmitt, StPO, 68. Aufl., § 472 Rn. 3, § 473 Rn. 14/15). - BGH, 28.04.2021 - 2 StR 484/20
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose); …
Angesichts der Erfolglosigkeit der zu Ungunsten des Angeklagten eingelegten Revision der Staatsanwaltschaft hat die Nebenklägerin ihre im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen selbst zu tragen (…vgl. BGH, Urteil 28 29 vom 24. Mai 2018 ? 4 StR 642/17, juris Rn. 4; Beschluss vom 5. Oktober 2016 ? 3 StR 232/16, juris Rn. 3;… Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 473 Rn. 15).
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