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Rechtsprechung
   BGH, 16.11.1979 - 3 StR 232/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,10919
BGH, 16.11.1979 - 3 StR 232/79 (https://dejure.org/1979,10919)
BGH, Entscheidung vom 16.11.1979 - 3 StR 232/79 (https://dejure.org/1979,10919)
BGH, Entscheidung vom 16. November 1979 - 3 StR 232/79 (https://dejure.org/1979,10919)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Reichweite des Begriffs Vermögensschaden in Bezug auf Gewinnerwartungen - Vergleich der Vermögenslage vor und nach dem Eingehungsbetrug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.08.1961 - 4 StR 166/61

    Melkmaschine

    Auszug aus BGH, 16.11.1979 - 3 StR 232/79
    Auch auf kein anderes der in der Rechtsprechung herausgearbeiteten Kriterien für einen Vermögensschaden (vgl. insbesondere BGHSt 16, 321 ff) läßt sich in den bezeichneten Fällen nach den hier getroffenen Feststellungen eine Verurteilung wegen Betrugs stützen.

    durch die Bindung an den Vertrag die Mittel entzogen wurden, die für die Aufrechterhaltung einer angemessenen Wirtschafts- oder Lebensführung unerläßlich war (BGHSt 16, 321, 328).

  • BGH, 18.07.1961 - 1 StR 606/60

    Vermögensschaden beim Betrug

    Auszug aus BGH, 16.11.1979 - 3 StR 232/79
    Denn maßgebend für den Vermögensschaden beim Eingehungsbetrug ist ein Vergleich der Vermögenslage vor und nach dem Vertragsschluß (vgl. BGHSt 16, 220, 221 [BGH 18.07.1961 - 1 StR 606/60]; ständige Rechtsprechung).

    Daß sich der getäuschte Vertragspartner um einen erwarteten Vermögensvorteil gebracht sieht, daß eine von ihm erhoffte Vermögensvermehrung nicht eintritt, begründet aber noch keinen Vermögensschaden (BGHSt 16, 220, 223) [BGH 18.07.1961 - 1 StR 606/60].

  • BGH, 28.06.1976 - 3 StR 94/76

    Annahme einer Täuschung im Sinne des Betrugstatbestands bei Lieferung …

    Auszug aus BGH, 16.11.1979 - 3 StR 232/79
    Selbst wenn der festgestellte Defekt auf eine Mangelhaftigkeit des Automaten zur Zeit der Lieferung zurückzuführen war, was im übrigen nicht festgestellt ist, würde damit ein Betrug noch nicht ohne weiteres erwiesen sein, wie der Senat im vorliegenden Verfahren im Beschluß vom 28. Juni 1976 - 3 StR 94/76 - ausgeführt hat.
  • BGH, 18.07.1979 - 3 StR 172/79

    Fortgesetze Betrugstat - Nichterfüllung von Verdienstmöglichkeiten - Schaden für …

    Auszug aus BGH, 16.11.1979 - 3 StR 232/79
    In den Fällen, in denen der Käufer einer Sache, die er nach dem Vertragszweck zum gewerblichen Betrieb verwenden will, diese dazu sinnvoll gebrauchen kann, ist eine dem Vermögensschaden gleichstehende konkrete Vermögensgefährdung aber allein dann gegeben, "wenn nach den Umständen mit einer Unwirtschaftlichkeit des Betriebs ernsthaft zu rechnen war, so daß dem Kaufgegenstand aus diesem Grunde nach dem Urteil eines unbefangenen Beobachters wegen des konkreten Risikos bei wirtschaftlicher Betrachtung ein gegenüber der eingegangenen Verpflichtung minderer Wert zukam" (Senatsurteile vom 13. Juni 1979 - 3 StR 106/79 - und vom 18. Juli 1979 - 3 StR 172/79, bei Holtz, WDR 1979, 988).
  • BGH, 29.01.1975 - 3 StR 165/74

    Gerichtsstand des Tatorts sowie des Sachzusammenhangs - Begründung eines …

    Auszug aus BGH, 16.11.1979 - 3 StR 232/79
    Danach liegt beim sogenannten Eingehungsbetrug ein Schaden grundsätzlich nur dann vor, wenn der Wert der eingegangenen Verpflichtung nach objektiv individuellem Maßstab den Wert des erlangten Gegenanspruchs übersteigt; der Umstand, daß eine durch Täuschung veranlaßte Erwartung, einen höheren Gewinn zu erzielen, sich nicht verwirklichen läßt, macht allein noch keinen Vermögensschaden aus (vgl. das in der Strafsache gegen Rühmer ergangene Senatsurteil vom 29. Januar 1975 - 3 StR 165/74, UA S. 10/11).
  • BGH, 13.06.1979 - 3 StR 106/79

    Ermittlung eines Vermögensschadens durch Vergleich zwischen gewolltem und …

    Auszug aus BGH, 16.11.1979 - 3 StR 232/79
    In den Fällen, in denen der Käufer einer Sache, die er nach dem Vertragszweck zum gewerblichen Betrieb verwenden will, diese dazu sinnvoll gebrauchen kann, ist eine dem Vermögensschaden gleichstehende konkrete Vermögensgefährdung aber allein dann gegeben, "wenn nach den Umständen mit einer Unwirtschaftlichkeit des Betriebs ernsthaft zu rechnen war, so daß dem Kaufgegenstand aus diesem Grunde nach dem Urteil eines unbefangenen Beobachters wegen des konkreten Risikos bei wirtschaftlicher Betrachtung ein gegenüber der eingegangenen Verpflichtung minderer Wert zukam" (Senatsurteile vom 13. Juni 1979 - 3 StR 106/79 - und vom 18. Juli 1979 - 3 StR 172/79, bei Holtz, WDR 1979, 988).
  • BGH, 01.06.1983 - 2 StR 96/83

    Schadensermittlung bezüglich künftiger Vertragsentwicklung und der Höhe …

    Wenn allerdings nach den Umständen des Falles von vornherein ernstlich damit zu rechnen gewesen war, daß die Automaten nicht wirtschaftlich betrieben werden konnten, und wenn dieses wirtschaftliche Risiko für die Aufsteller nicht durch eine besondere Vertragsgestaltung ausgeschlossen wurde, kann ein solcher Minderwert angenommen werden (vgl. BGH, Urteile vom 13. Januar 1981 - 5 StR 414/80; vom 18. Juli 1979 - 3 StR 172/79 und 13. Juni 1978 - 3 StR 106/78; Beschluß vom 16. November 1979 - 3 StR 232/79; BGHSt 23, 300, 302; 22, 88; 21, 384, 385; 16, 220, 221 [BGH 18.07.1961 - 1 StR 606/60]und 367, 373).
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