Rechtsprechung
| BGH, 16.03.1977 - 3 StR 24/77 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verletzung der Aufklärungspflicht - Fehlende Überzeugung des Gerichts von der Anwesenheit des Täters am Tatort zur Tatzeit - Fehlende Inanspruchnahme weiterer Aufklärungsmöglichkeiten
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 10.11.1959 - 1 StR 488/59
Auszug aus BGH, 16.03.1977 - 3 StR 24/77
Solange das Gericht nicht alle Mittel der Aufklärung erschöpft hat, darf es nicht nach dem Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" entscheiden (BGHSt 13, 326, 328).
- BGH, 09.09.1977 - 4 StR 230/77
Werner Weinhold
Die mangelhafte Aufklärung bedeutet hier zugleich einen sachlichrechtlichen Fehler des Urteils, Solange das Gericht nicht alle Mittel zur Aufklärung erschöpft hat, darf es nicht etwa nach dem Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" entscheiden (BGHSt 13, 326, 328; BGH, Urteile vom 16. März 1977 - 3 StR 24/77 - und vom 24. Mai 1977 - 1 StR 207/77 -).
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