Rechtsprechung
| BGH, 21.01.1954 - 3 StR 240/53 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Papierfundstellen
- MDR 1954, 335
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 21.05.1951 - 3 StR 224/51
Auszug aus BGH, 21.01.1954 - 3 StR 240/53
Die für das Verbrechen nach § 174 Nr. 1 StGB zuerkannte Strafe von sieben Monaten Gefängnis ist, da insoweit das Urteil nicht angefochten ist, rechtskräftig (BGHSt 1, 252 [254]).
- LG Düsseldorf, 23.11.2020 - 17 KLs 14/19 Hieran fehlt es, wenn der Gehilfe keine Kenntnis von der tatfördernden Qualität seiner Handlungen erlangt oder wenn er davon ausgeht, dass seine Beihilfehandlung untauglich ist, die Haupttat zu fördern (vgl. BGH, Urteil vom 21. Januar 1954 - 3 StR 240/53, bei Dallinger, MDR 1954, 333, 335).
- BGH, 09.05.1961 - 1 StR 83/61
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Voraussetzungen für …
Hieran fehlt es, wenn der Gehilfe von seinem Tun glaubt, daß es kein taugliches Mittel zur Förderung der Vollendung der Tat sei, sondern höchstens dazu beitragen könne, dem Täter zu einem erfolglosen Versuch der Ausführung seines Vorhabens Hilfe zu leisten (BGH 3 StR 240/53 v. 21. Januar 1954 bei Dallinger MDR 1954, 335).
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