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| BGH, 20.12.1954 - 3 StR 241/54 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 21.01.1954 - 4 StR 681/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 20.12.1954 - 3 StR 241/54
Das Landgericht ist bei der rechtlichen Würdigung des festgestellten Sachverhalts zutreffend davon ausgegangen, dass der Kraftfahrer bei Dunkelheit seine Geschwindigkeit der Reichweite seiner Scheinwerfer anzupassen hat, dass er also keine Geschwindigkeit entwickeln darf, die es ihm unmöglich macht, das Fahrzeug innerhalb der durch die Scheinwerfer beleuchteten Fahrbahnstrecke anzuhalten (vgl BGH VRS 6, 296 und die dort angeführten weiteren Entscheidungen). - BGH, 31.08.1951 - 4 StR 427/51
Auszug aus BGH, 20.12.1954 - 3 StR 241/54
Ausnahmen können dann gelten, wenn es sich um nicht oder schwer erkennbare Mängel handelt (BGH 4 StR 427/51 vom 31. August 1951 in LM Nr. 1 zu § 31 StVZO).
- BGH, 30.09.1958 - VI ZR 70/58 Zwar ist dem Berufungsgericht zu folgen, daß der Kläger gemäß § 37 Abs. 5 der Straßenverkehrsordnung in der damals geltenden Fassung gehalten war, die äusserste rechte Seite der Fahrbahn des Sommerweges zu benutzen (vgl. auch Urteil des 3. Strafsenats des BGH vom 20. Dezember 1954 - 3 StR 241/54 - VRS 8, 211 - und Urteil des VI. Zivilsenats vom 15. Mai 1956 - VI ZR 40/55 = VRS 11, 89).
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