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Rechtsprechung
   BGH, 06.07.1977 - 3 StR 246/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,7016
BGH, 06.07.1977 - 3 StR 246/77 (https://dejure.org/1977,7016)
BGH, Entscheidung vom 06.07.1977 - 3 StR 246/77 (https://dejure.org/1977,7016)
BGH, Entscheidung vom 06. Juli 1977 - 3 StR 246/77 (https://dejure.org/1977,7016)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Fehlerhafte Berufung eines Angeklagten auf Notwehr mangels Verteidigungswillen - Ausschluss eines Verteidigungswillens bei Vorliegen von Beweggründen anderer Art - Bewertung des Rahmens erlaubter Verteidigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.11.1976 - 1 StR 627/76

    Bedeutung des Verteidigungswillens im Rahmen der Notwehr - Wirkungen des …

    Auszug aus BGH, 06.07.1977 - 3 StR 246/77
    Dieser Wille wird aber nicht dadurch ausgeschlossen, daß neben dem Zweck, der Rechtsgutsverletzung entgegenzutreten, Beweggründe anderer Art (wie Haß, Zorn, Wut oder das Streben nach Rache) eine Rolle spielen, wenn und solange sie den Zweck der Angriffsabwehr nicht völlig in den Hintergrund drängen (BGHSt 3, 194, 198; BGH bei Dallinger, MDR 1972, 16; ständige Rechtsprechung, zuletzt Urteil vom 16. November 1976 - 1 StR 627/76 - mit weiteren Nachweisen).

    Das hielt sich im Rahmen der erlaubten Verteidigung (vgl. BGH, Urteil vom 16. November 1976 - 1 StR 627/76 - mitgeteilt bei Holtz, MDR 1977, 281).

  • BGH, 15.01.1952 - 1 StR 552/51
    Auszug aus BGH, 06.07.1977 - 3 StR 246/77
    Zwar trifft es zu, daß Notwehr nicht in Betracht kommt, wenn der Täter nicht mit Verteidigungswillen handelt (BGHSt 2, 111, 114; BGH bei Dallinger, MDR 1954, 335).
  • BGH, 01.07.1952 - 1 StR 119/52

    Hammerschlag - § 32 StGB: Erforderlichkeit, Affekt, Putativnotwehr, Notwehrexzeß, …

    Auszug aus BGH, 06.07.1977 - 3 StR 246/77
    Dieser Wille wird aber nicht dadurch ausgeschlossen, daß neben dem Zweck, der Rechtsgutsverletzung entgegenzutreten, Beweggründe anderer Art (wie Haß, Zorn, Wut oder das Streben nach Rache) eine Rolle spielen, wenn und solange sie den Zweck der Angriffsabwehr nicht völlig in den Hintergrund drängen (BGHSt 3, 194, 198; BGH bei Dallinger, MDR 1972, 16; ständige Rechtsprechung, zuletzt Urteil vom 16. November 1976 - 1 StR 627/76 - mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 12.02.1969 - 2 StR 537/68

    Verurteilung wegen versuchten Totschlags - Abgrenzung zwischen beendetem und …

    Auszug aus BGH, 06.07.1977 - 3 StR 246/77
    Auch für die Beurteilung dieser Frage kommt es entscheidend darauf an, welche Vorstellungen der Angeklagte hatte, als er auf den Zeugen V. einstach (vgl. BGHSt 22, 330, 332 ff).
  • BGH, 04.09.1979 - 5 StR 461/79

    Andere Beweggründe neben Verteidigungswillen im Rahmen vermeintlicher Notwehr

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird der Verteidigungswille nicht dadurch ausgeschlossen, daß neben dem Zweck, der Rechtsgutverletzung entgegenzutreten, Beweggründe anderer Art (wie Haß, Zorn, Wut oder das Streben nach Rache) eine Rolle spielen, wenn und solange sie den Zweck der Angriffsabwehr nicht völlig in den Hintergrund drängen (BGHSt 3, 194, 198, BGH bei Dallinger MDR 1972, 16; Beschluß vom 6. Juli 1977 - 3 StR 246/77 -;Beschluß vom 6. Dezember 1977 - 5 StR 723/77 - Urteil vom 6. März 1979 - 5 StR 33/79 - mitgeteilt bei Holtz MDR 1979, 634).
  • BGH, 23.11.1977 - 3 StR 304/77

    Wirkungen einer nicht durch einen Verteidigungswillen getragenen …

    Dieser Wille wird aber nicht dadurch ausgeschlossen, daß neben dem Zweck, der Rechtsgutverletzung entgegenzutreten, Beweggründe anderer Art (wie Haß, Zorn, Wut oder das Streben nach Rache) eine Rolle spielen, wenn und solange sie den Zweck der Angriffsabwehr nicht völlig in den Hintergrund drängen (BGHSt 3, 194, 198; BGH bei Dallinger, MBR 1972, 16; ständige Rechtsprechung, zuletzt Urteil vom 16. November 1976 - 1 StR 627/76 - mit weiteren Nachweisen, sowie: Beschluß vom 6. Juli 1977 - 3 StR 246/77).
  • BGH, 05.10.1977 - 3 StR 369/77

    Abhängigkeit der Annahme eines Rücktritts von den Vorstellungen des Täters über …

    Dies wiederum hängt von den Vorstellungen des Täters über die ins Auge gefaßte Tathandlung ab (vgl. BGHSt 22, 330; BGH, Beschlüsse vom 6. Juli 1977 - 3 StR 208/77 - und 3 StR 246/77 -).
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