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| BGH, 26.09.1979 - 3 StR 247/79 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Beweisfindung bei Feststellung bedingten Tötungsvorsatzes - Anforderungen an die Feststellung eines beendeten Versuchs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 12.02.1969 - 2 StR 537/68
Verurteilung wegen versuchten Totschlags - Abgrenzung zwischen beendetem und …
Auszug aus BGH, 26.09.1979 - 3 StR 247/79
Hatte der Täter beim Zustechen noch keine bestimmte Vorstellung, wie oft er in Verfolgung seines Zieles, P. kampfunfähig zu machen, zustechen wollte, so kommt es darauf an, ob er bei Abbruch des Stechens das bisherige Tun für ausreichend hielt, was hier schwerlich anzunehmen ist, und ob er im Falle der Verneinung dieser Frage nunmehr die weitere Tatausführung freiwillig aufgab (BGHSt 22, 330, 332). - BGH, 29.11.1978 - 3 StR 429/78
Anforderungen an den Vorsatz bei der Unterlassungstat - Berücksichtigung von …
Auszug aus BGH, 26.09.1979 - 3 StR 247/79
Schweigt der Angeklagte, wie hier, zur Sache, so muß der Tatrichter besonders "bedacht sein, jede ernsthaft in Betracht kommende Fallgestaltung ins Auge zu fassen und im Urteil abzuhandeln", schon um der naheliegenden Gefahr zu entgehen, daß das Schweigen dem Angeklagten zum Nachteil ausschlägt (BGH, Beschluß vom 29. November 1978 - 3 StR 429/78).
- BGH, 16.10.1980 - 4 StR 439/80
Voraussetzungen des Rücktritts - Freiwilligkeit der Handlung als Voraussetzung …
Es kann dahinstehen, ob die Annahme des Landgerichts, der Angeklagte habe mit bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt, von den Feststellungen getragen wird (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 12. September 1979 - 3 StR 201/79 - und vom 26. September 1979 - 3 StR 247/79).
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