Rechtsprechung
| BGH, 16.07.1980 - 3 StR 247/80 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Feststellung, Abwägung und umfassende Würdigung von Zumessungstatsachen im Rahmen der Strafzumessungsgründe - Begründung der Ablehnung einer Strafaussetzung zur Bewährung - Erforderlichkeit von Ausführungen darüber, auf Grund welcher Beweiserkenntnisse Feststellungen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 30.11.1971 - 1 StR 485/71
Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe - …
Auszug aus BGH, 16.07.1980 - 3 StR 247/80
Die Strafzumessungsgründe müssen - auch wenn nur die bestimmenden Zumessungserwägungen darzulegen sind (vgl. BGHSt 24, 268 [BGH 30.11.1971 - 1 StR 485/71]) - erkennen lassen, daß das Gericht die im konkreten Fall in Betracht kommenden Zumessungstatsachen festgestellt, zutreffend abgewogen und umfassend gewürdigt hat. - BGH, 13.01.1977 - 1 StR 691/76
Verurteilung wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung - Aussetzung der …
Auszug aus BGH, 16.07.1980 - 3 StR 247/80
Seine Entscheidung muß erkennen lassen, daß er die dafür in Betracht kommenden Umstände in ihrem Zusammenhang geprüft und unter dem Gesichtspunkt, ob sich aus ihnen eine besondere Bedeutung in diesem Sinne ergibt, abgewogen hat (vgl. BGH NJW 1977, 639). - BGH, 18.01.1979 - 4 StR 712/78
Voraussetzungen für die Aussetzung einer länger als ein Jahr dauernden Strafe zur …
Auszug aus BGH, 16.07.1980 - 3 StR 247/80
Die Abgrenzungsformel der "besonderen Umstände" besagt eindeutig nur, daß "gewöhnliche", "durchschnittliche", "allgemeine", "nur einfache" Strafmilderungsgründe eine Aussetzung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe nach dieser Vorschrift nicht rechtfertigen, eine solche vielmehr nur in Betracht kommt, wenn mildernde Umstände vorliegen, die von besonderem Gewicht sind, weil sie Ausnahmecharakter haben (BGH NJW 1973, 639 mit weiteren Hinweisen; BGH, Urteil vom 18. Januar 1979 - 4 StR 712/78).
- BGH, 28.01.1981 - 3 StR 508/80
Begriff des gefährlichen Werkzeugs - Strafaussetzung bei niedrigen Einzelstrafen
Der Senat kann aber nicht unberücksichtigt lassen, daß die Strafkammer andererseits eine Reihe von Milderungsgründen gesehen hat, die zu besonders niedrigen Einzelstrafen geführt haben (zur Strafaussetzung bei niedrigen Einzelstrafen vgl. insbesondere BGHSt 25, 142, 143 [BGH 13.03.1973 - 1 StR 51/73]; BGH NJW 1976, 1413 sowieBeschlüsse vom 31. Mai 1978 - 3 StR 175/78 -, vom 17. Dezember 1979 - 3 StR 423/79 - undvom 3. Juni 1980 - 4 StR 208/80 -, ferner auch denBeschluß vom 16. Juli 1980 - 3 StR 247/80 - sowie zu den für die Strafaussetzung allgemein zu beachtenden Gesichtspunkten dasUrteil vom 15. Oktober 1980 - 3 StR 351/80 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".