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| BGH, 07.05.1953 - 3 StR 249/52 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Gewalttätiges widerrechtliches Eindringen einer öffentlich zusammengerotteten Menschenmenge in ein Haus eines jüdischen Metzgers - Verwertung polizeilicher Vernehmungsprotokolle im Wege des Urkundenbeweises
Verfahrensgang
- LG Marburg, 18.12.1951 - 4 KLs 6/50
- BGH, 07.05.1953 - 3 StR 249/52
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 02.10.1951 - 1 StR 421/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 07.05.1953 - 3 StR 249/52
Über die seine vorherigen Angaben mitumfassende Einlassung dieses Angeklagten konnte die Strafkammer gemäss § 261 StPO nach freier richterlicher Überzeugung entscheiden (BGHSt 1, 337). - BGH, 15.08.1952 - 3 StR 267/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 07.05.1953 - 3 StR 249/52
§ 254 StPO verbietet nur die Verwertung polizeilicher Vernehmungsprotokolle im Wege des Urkundenbeweises, nicht aber deren Verwertung überhaupt (BGHSt 3, 149). - RG, 24.01.1935 - 2 D 1330/34
Zur Frage der Verwertung von Urkunden in der Hauptverhandlung.
Auszug aus BGH, 07.05.1953 - 3 StR 249/52
Dann wäre als Beweismittel nicht die Urkunde in Betracht gekommen, sondern die darauf abgegebene Erklärung des Angeklagten (RGSt 69, 88).
- BGH, 28.07.1967 - 4 StR 243/67 Diese Auffassung ist vom Bundesgerichtshof immer vertreten worden (BGH 4 StR 1032/51 vom 17. April 1952; 3 StR 249/52 vom 7. Mai 1953; 4 StR 787/52 vom 21. Mai 1953); sie wird auch im Schrifttum gebilligt (…Löwe/Rosenberg StPO 21. Aufl. § 261 Anm. 3) oder jedenfalls nicht in Zweifel gezogen.
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