Rechtsprechung
| BGH, 10.08.1977 - 3 StR 255/77 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Berichtigung eines Strafausspruchs durch das Revisionsgericht - Sofortige Beschwerde gegen im Urteil getroffene Kostenentscheidung - Änderung und Neufassung einer Kostenentscheidung durch das Revisionsgericht
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 24.01.1973 - 3 StR 21/72
Notwendige Auslagen des Angeklagten bei Teilfreispruch
Auszug aus BGH, 10.08.1977 - 3 StR 255/77
Auf den Beschluß BGHSt 25, 109, 119 sowie auf § 465 Abs. 2 StPO wird zur Begründung der abändernden Entscheidung verwiesen.
- BGH, 23.09.1981 - 3 StR 341/81
Kostentragungspflicht bei Ermäßigung des Schuldvorwurfs im Rechtsmittelverfahren …
Die Tatsache, daß die in zwei tatgerichtlichen Entscheidungen ausgesprochene Verurteilung (wegen Mordes) zu lebenslanger Freiheitsstrafe nicht bestehen geblieben ist, die Angeklagten vielmehr (wegen Körperverletzung mit Todesfolge) zu einer Freiheitsstrafe von 12 Jahren verurteilt worden sind, würde kostenrechtlich nur dann von Bedeutung sein, wenn - durch zu Gunsten der Angeklagten ausgegangene Untersuchungen zur Aufklärung bestimmter belastender oder entlastender Umstände (…vgl. dazu Schäfer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl., § 465 Rdn 6) - besondere gerichtliche Auslagen oder notwendige Auslagen der Angeklagten entstanden wären, die der Staatskasse - als "Mehrkosten" (vgl. BGH, Beschluß vom 17. Oktober 1979 - 2 StR 791/78) - nach § 465 Abs. 2 StPO auferlegt werden könnten (vgl. BGHSt 25, 109, 115; BGH, Beschluß vom 10. August 1977 - 3 StR 255/77).
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