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| BGH, 20.08.1975 - 3 StR 260/75 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Wirkungen äußerst knapper Strafzumessungsverwägungen - Rechtliche Wirkungen des im Fehlen eines Strafantrags liegenden Verfahrenshindernisses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 27.06.1957 - 4 StR 214/57
Auszug aus BGH, 20.08.1975 - 3 StR 260/75
Das in dem Fehlen des Strafantrags liegende Verfahrenshindernis steht nicht einmal der Wertung des Unrechtsgehalts des Gesamtverhaltens des Angeklagten im Rahmen der Strafzumessung für die Urkundenfälschung entgegen (BGH, Urteil vom 27. Juni 1957 - 4 StR 214/57 - bei Dallinger MDR 1957, 654).
- BGH, 25.05.1977 - 3 StR 89/77
Vorrätighalten von nationalsozialistischen Propagandamitteln - Anschlagen von …
Das Verfahrenshindernis der Verjährung hätte dem Tatrichter nicht verwehrt, das im Urteil festgestellte Gesamtverhalten des Angeklagten zu berücksichtigen und die zu verhängende Strafe dem so ermittelten Unrechtsgehalt anzupassen (vgl. BGH, Urteil vom 20. April 1975 - 3 StR 260/75; Beschluß vom 16. Juli 1975 - 2 StR 303/75). - BGH, 25.05.1977 - 3 StR 175/77
Aufhebung der Gesamtstrafe bei Wegfall der Verurteilung wegen sexuellen …
Der mit der Sache neu befaßten Strafkammer bleibt es trotz des Verfahrenshindernisses der Verjährung unbenommen, das im Urteil festgestellte Gesamtverhalten des Angeklagten zu berücksichtigen und die zu verhängende Strafe dem so ermittelten Unrechtsgehalt anzupassen (vgl. BGH, Urteile vom 20. April 1975 - 3 StR 260/75 - und 25. Mai 1977 - 3 StR 89/77; Beschluß vom 16. Juli 1975 - 2 StR 303/75). - BGH, 15.06.1977 - 3 StR 162/77
Verjährung bei Nichtvornahme einer die Verjährung unterbrechenden Handlung - …
Im übrigen hätte das Verfahrenshindernis der Verjährung es dem Tatrichter nicht verwehrt, das im Urteil festgestellte Gesamtverhalten der Angeklagten zu berücksichtigen und die zu verhängende Strafe dem so ermittelten Unrechtsgehalt anzupassen (vgl. BGH, Urteil vom 20. April 1975 - 3 StR 260/75; Beschluß vom 16. Juli 1975 - 2 StR 303/75, Urteil vom 25. Mai 1977 - 3 StR 89/77 (S)).
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