Rechtsprechung
| BGH, 12.11.1986 - 3 StR 260/86 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Vorgehensweise bei der Prüfung der Ursächlichkeit des Pflichtenverstoßes für den Taterfolg - Einschränkung der Kausalitätshaftung durch den rechtlichen Gesichtspunkt strafrechtlicher Zurechnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (4)
- BGH, 25.09.1957 - 4 StR 354/57
Radfahrer - Zur Ursächlichkeit von verkehrswidrigem Verhalten für einen …
Auszug aus BGH, 12.11.1986 - 3 StR 260/86
Bei der Prüfung der Ursächlichkeit des Pflichtenverstoßes ist hypothetisch zu fragen (vgl. BGHSt 11, 1, 7) [BGH 27.09.1957 - 4 StR 354/57], was geschehen wäre, wenn sich der Täter pflichtgemäß verhalten hätte. - BGH, 06.11.1984 - 4 StR 72/84
Höchstgeschwindigkeit - § 229 StGB, Schutzzweckzusammenhang
Auszug aus BGH, 12.11.1986 - 3 StR 260/86
Hinwegzudenken und durch das der Pflichtwidrigkeit korrespondierende sorgfaltsgemäße Verhalten zu ersetzen ist daher nur dieser dem Täter vorwerfbare Tatumstand; darüber hinaus darf von der konkreten Tatsituation nichts weggelassen, ihr nichts hinzugedacht und an ihr nichts verändert werden (vgl. BGHSt 33, 61, 64). - BGH, 27.08.1986 - 3 StR 223/86
Unterbrechung der Hauptverhandlung; Ablauf der 10-Tages-Frist
Auszug aus BGH, 12.11.1986 - 3 StR 260/86
Sie wäre auch nicht gegeben (BGH, Urteil vom 27. August 1986 - 3 StR 223/86). - BGH, 13.10.1981 - 5 StR 595/81
Erneuter Eintritt in eine Verhandlung nach Verkündung eines Beschlusses - …
Auszug aus BGH, 12.11.1986 - 3 StR 260/86
Zwar ist die Rüge trotz des Vertrags, "ausweislich des Protokolls" sei die Hauptverhandlung am 2. April 1985 geschlossen worden, nicht als bloße Protokollrüge unbeachtlich (vgl. BGH StV 1982, 4, 5).
- BGH, 13.11.2003 - 5 StR 327/03
Freispruch Brandenburger Klinikärzte aufgehoben
Hinwegzudenken und durch das korrespondierende sorgfaltsgemäße Verhalten zu ersetzen ist daher nur der dem Täter vorwerfbare Tatumstand; darüber hinaus darf von der konkreten Tatsituation nichts weggelassen, ihr nichts hinzugedacht und an ihr nichts verändert werden (…vgl. BGHSt aaO; BGH VRS 74, 359 f.; BGHR StGB § 222 Kausalität 1;… Jähnke aaO). - BGH, 19.04.2000 - 3 StR 442/99
BGH befaßt sich mit tödlichen Transfusionszwischenfällen
Nach feststehender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann eine pflichtwidrige Unterlassung der Beschwerdeführerin grundsätzlich nur angelastet werden, wenn der strafrechtlich relevante Erfolg bei pflichtgemäßem Handeln mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verhindert worden wäre (vgl. BGHR StGB § 222 Kausalität 1, 2, 3, 4 jeweils m.w.Nachw.; Lenckner, Arzt und Strafrecht, in Praxis der Rechtsmedizin S. 571; Ulsenheimer, MedR 1992, 127, 130;… Stree in Schönke/Schröder, StGB 25. Aufl. § 13 Rdn. 61 m.w.Nachw.; demgegenüber will die Gegenmeinung eine bloße Risikoerhöhung ausreichen lassen, vgl. Roxin, ZStW 74 (1962), 411, 430 ff.; vgl. auch die Nachweise bei BGHSt 37, 106, 127). - OLG Frankfurt, 27.11.2023 - 3 ORs 23/23
Zur Verkehrssicherungspflicht an einem dorfnahen Teich und zur Zurechenbarkeit …
Nach feststehender Rechtsprechung des BGH kann eine pflichtwidrige Unterlassung der Bf. grundsätzlich nur angelastet werden, wenn der strafrechtliche relevante Erfolg bei pflichtgemäßem Handeln mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verhindert worden wäre (vgl. BGHR StGB § 222 Kausalität 1, 2, 3, 4 jew. m.w. Nachw.; Lenckner, S. 571; Ulsenheimer, MedR 1992, 127 [130];… Stree, in: Schönke/Schröder, § 13 Rdnr. 61 m.w. Nachw.; demgegenüber will die Gegenmeinung eine bloße Risikoerhöhung ausreichen lassen, vgl. Roxin, ZStW 74 [1962], 441 [430ff.]; vgl. auch die Nachw. bei BGHSt 37, 106 [127] = NJW 1990, 2560 = NStZ 1990, 588).".
- OLG Hamm, 09.11.2023 - 3 ORs 60/23
Fahrlässige Tötung; Unterlassung; ärztlicher Behandlungsfehler; Anästhesie
Durch das genannte Erstunterlassen hat der Angeklagte den Geschädigten einem zusätzlichen Risiko ausgesetzt (vgl. dazu BGH, Urt. v. 12.11.1986 - 3 StR 260/86 - juris), das sich hier im Todeserfolg realisiert hat. - OLG Celle, 09.02.2011 - 1 Ws 435/10
Verletzteneigenschaft von Angehörigen bei Tötungsdelikten; Anforderungen an einen …
Besteht der Pflichtverstoß in einem pflichtwidrigen Unterlassen, kann er dem Täter grundsätzlich nur angelastet werden, wenn der strafrechtlich relevante Erfolg bei pflichtgemäßem Handeln mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verhindert worden wäre (vgl. BGHR StGB § 222 Kausalität 1, 2, 3, 4 jeweils m.w.N.). - BGH, 30.09.2024 - 1 StR 334/24
Verurteilung eines zweifachen Mörders rechtskräftig
Solange war die Verhandlung aber noch nicht im Sinne des § 268 Abs. 3 Satz 1 StPO geschlossen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Mai 2014 - 3 StR 130/14 Rn. 2 f.;… vom 12. März 2014 - 1 StR 605/13 Rn. 6 …und vom 20. Juni 2007 - 1 StR 58/07 Rn. 2 f.;… Urteile vom 30. Mai 2007 - 2 StR 22/07, BGHR StPO § 268 Abs. 3 Verkündung 5 Rn. 3 und vom 12. November 1986 - 3 StR 260/86 Rn. 13); damit galt die Dreiwochenfrist des § 229 Abs. 1 StPO. - BGH, 26.01.1988 - 5 StR 659/87
Ursächlichkeit von Pflichtverstößen bei fahrlässigen Tötungsdelikten - …
Diese Frage ist im Hinblick gerade auf die Sorgfaltswidrigkeit zu beantworten, die als (unmittelbare) Todes- oder Verletzungsursache in Betracht kommt, während im übrigen der tatsächliche Geschehensablauf zugrunde zu legen ist (BGHSt 33, 61, 64; BGHR StGB § 222 Kausalität 1).
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