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| BGH, 14.01.1970 - 3 StR 266/69 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Bejahung eines Fortsetzungszusammenhangs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 21.09.1951 - 2 StR 415/51
Auszug aus BGH, 14.01.1970 - 3 StR 266/69
Der bloße Entschluß der Angeklagten "von nun an die jeweils von Grewen und seinen Freunden gemachte Diebesbeute für billiges Geld entgegenzunehmen", genügt zumindest dann nicht zur Bejahung des Fortsetzungszusammenhangs, wenn, wie im vorliegenden Fall, Zahl und Zeitpunkt der geplanten Hehlereihandlungen, sowie die Träger der Rechtsgüter, die durch die geplanten Diebstähle und Hehlereien verletzt werden, und die Menge der Sachen, die der Hehler erhalten soll, völlig unbestimmt sind (BGHSt 1, 313, 315) [BGH 21.09.1951 - 2 StR 415/51].
- BGH, 25.07.1980 - 2 StR 319/80
Nichtanwendung des Grundsatzes "Im Zweifel für den Angeklagten" bei der …
Dagegen hätte das Landgericht, da es keinen Fortsetzungszusammenhang festgestellt hat, den Angeklagten in allen Fällen förmlich freisprechen müssen, in denen er nicht zu überführen war; insoweit konnte der Senat den Urteilsspruch ergänzen (BGH, Urteil vom 27. November 1969 - 3 StR 167/69 - Beschluß vom 14. Januar 1970 - 3 StR 266/69 -).
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