Rechtsprechung
| BGH, 14.04.1976 - 3 StR 266/75 (S) |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts - Zeitliches Zusammentreffen einer Verhandlung mit einer anderen Verhandlung - Entziehung des gesetzlichen Richters durch Rechtsirrtum - error in procedendo
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 31.07.1973 - 2 BvF 1/73
Grundlagenvertrag
Auszug aus BGH, 14.04.1976 - 3 StR 266/75
Das Land Berlin gehört - entgegen der Meinung des Angeklagten B. - zur Bundesrepublik Deutschland; das Grundgesetz gilt in und für Berlin, soweit nicht der sogenannte Vorbehalt der Gouverneure der drei Westmächte entgegensteht (BVerfGE 7, 1, 7, 10; 36, 1, 17).Hieran hat sich auch durch den Abschluß des Viermächteabkommens vom 3. September 1971 und die Erklärung der Westmächte zu diesem Abkommen nichts geändert (BVerfGE 36, 1, 32, 33; 37, 57, 62).
- BVerfG, 21.05.1957 - 2 BvL 6/56
Berlin-Vorbehalt I
Auszug aus BGH, 14.04.1976 - 3 StR 266/75
Das Land Berlin gehört - entgegen der Meinung des Angeklagten B. - zur Bundesrepublik Deutschland; das Grundgesetz gilt in und für Berlin, soweit nicht der sogenannte Vorbehalt der Gouverneure der drei Westmächte entgegensteht (BVerfGE 7, 1, 7, 10; 36, 1, 17). - BVerfG, 14.05.1968 - 2 BvR 544/63
Kriegsfolgelasten II
Auszug aus BGH, 14.04.1976 - 3 StR 266/75
Das ist vielmehr erst dann der Fall, wenn die Maßnahme, Unterlassung oder Entscheidung des Gerichts auf Willkür beruht, d.h. sich so weit von dem sie beherrschenden verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt hat, daß sie nicht mehr zu rechtfertigen ist (…BVerfG, a.a.O.; vgl. auch BVerfGE 23, 288, 320).
- BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70
Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter
Auszug aus BGH, 14.04.1976 - 3 StR 266/75
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wie des Bundesgerichtshofs (BVerfGE 29, 45, 48 mit weit. Nachw.; BGHSt 11, 106, 110;… aus der Rechtsprechung des erkennenden Senats vgl. zuletzt Urt. vom 30. Juli 1975-3 StR 27/28/75 S. 6), daß durch einen bloßen Rechtsirrtum - error in procedendo - niemand seinem gesetzlichen Richter entzogen wird. - BVerfG, 27.03.1974 - 2 BvR 38/74
Haftbefehl in Berlin
Auszug aus BGH, 14.04.1976 - 3 StR 266/75
Hieran hat sich auch durch den Abschluß des Viermächteabkommens vom 3. September 1971 und die Erklärung der Westmächte zu diesem Abkommen nichts geändert (BVerfGE 36, 1, 32, 33; 37, 57, 62). - BGH, 22.11.1957 - 4 StR 497/57
Auszug aus BGH, 14.04.1976 - 3 StR 266/75
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wie des Bundesgerichtshofs (BVerfGE 29, 45, 48 mit weit. Nachw.; BGHSt 11, 106, 110;… aus der Rechtsprechung des erkennenden Senats vgl. zuletzt Urt. vom 30. Juli 1975-3 StR 27/28/75 S. 6), daß durch einen bloßen Rechtsirrtum - error in procedendo - niemand seinem gesetzlichen Richter entzogen wird. - BGH, 28.09.1954 - 5 StR 275/53
Auszug aus BGH, 14.04.1976 - 3 StR 266/75
Die Bildung einer Hilfsstrafkammer schied aus, nachdem der 2. Strafkammer im September 1972 bereits alle anderen Sachen abgenommen und der neu gebildeten 17. Strafkammer zugewiesen worden waren, somit der Hilfsstrafkammer, worauf schon der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift hingewiesen hat, auch bei einer Zuteilung nach allgemeinen Merkmalen praktisch nur noch eine Einzelsache hätte übertragen werden können, was zumindest nicht unbedenklich gewesen wäre (vgl. BGHSt 7, 23, 25). - BGH, 21.05.1963 - 2 StR 84/63
Auszug aus BGH, 14.04.1976 - 3 StR 266/75
Das unterscheidet die Verfahrenslage im hier gegebenen Falle von der, die Gegenstand der Entscheidung BGHSt 18, 386 war.
- BGH, 07.09.1976 - 1 StR 511/76
Verurteilung wegen Mordes in Tateinheit mit Raub sowie wegen versuchten schweren …
Es entspricht vielmehr der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wie des Bundesgerichtshofs (BVerfGE 29, 45, 48 m.Nachw.; BGHSt 11, 106, 110), daß durch einen bloßen Rechtsirrtum - error in procedendo - niemand seinem gesetzlichen Richter entzogen wird, sondern daß dies erst dann - aber auch stets dann - der Fall ist, wenn sich die Maßnahme des Gerichts so weit von dem verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt hat, daß sie nicht mehr zu rechtfertigen ist (zuletzt BGH, Urteil vom 14. April 1976 - 3 StR 266/75).
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