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| BGH, 06.04.1955 - 3 StR 280/54 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 21.09.1951 - 2 StR 415/51
Auszug aus BGH, 06.04.1955 - 3 StR 280/54
Das kennzeichnende Merkmal einer Fortsetzungstat ist der Gesamtvorsatz des Täters, der vor oder bei der Vornahme des ersten Teilakts der Fortsetzungsreihe deren sämtliche Teilstücke in ihren Umrissen umfassen muss (BGHSt 1, 313 [315]). - BGH, 08.09.1954 - 6 StR 29/54
Auszug aus BGH, 06.04.1955 - 3 StR 280/54
Ob das Verfahren in der vorliegenden Sache nach § 2 Abs. 2 des Straffreiheitsgesetzes 1954 einzustellen ist, richtet sich demnach nach § 11 Abs. 1 dieses Gesetzes (vgl BGHSt 6, 312). - BGH, 20.01.1955 - 4 StR 492/54
Auszug aus BGH, 06.04.1955 - 3 StR 280/54
Es treffen hier mehrere Freiheitsstrafen mit einer Geldstrafe zusammen; da schon die für die Freiheitsstrafen früher gebildete Gesamtstrafe die für die Gewährung von Straffreiheit nach § 2 des Gesetzes entscheidende Grenze von drei Monaten übersteigt, darf das Verfahren nicht eingestellt werden (BGH 4 StR 492/54 vom 20.1.1955).
- BGH, 16.12.1958 - 5 StR 512/58
Rechtsmittel
Das hat der Bundesgerichtshof schon in zwei nicht veröffentlichten Urteilen unter Hinweis auf den Wortlaut des § 2 Abs. 2 des Gesetzes ("allein oder nebeneinander") ausgesprochen (4 StR 492/54 vom 20. Januar 1955 und 3 StR 280/54 vom 6. April 1955).
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