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Rechtsprechung
   BGH, 29.08.1979 - 3 StR 287/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,6491
BGH, 29.08.1979 - 3 StR 287/79 (https://dejure.org/1979,6491)
BGH, Entscheidung vom 29.08.1979 - 3 StR 287/79 (https://dejure.org/1979,6491)
BGH, Entscheidung vom 29. August 1979 - 3 StR 287/79 (https://dejure.org/1979,6491)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsfehlerhafte Begründung eines minder schweren Falles beim Raub

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.09.1975 - 1 StR 374/75

    Ausschluss der Zurechnungsunfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit trotz …

    Auszug aus BGH, 29.08.1979 - 3 StR 287/79
    Diesen setzt die Rechtsprechung bei 0, 28 bis 0, 29 %o je Stunde an (BGH VRS 23, 211; Urteile vom 29. Juli 1975 - 1 StR 336/75 - und vom 16. September 1975 - 1 StR 374/75 - Dreher/Tröndle StGB 38. Aufl. § 20 Rd-Note 9 a.E. mit weiteren Rechtsprechungshinweisen).
  • BGH, 17.11.1961 - 4 StR 373/61
    Auszug aus BGH, 29.08.1979 - 3 StR 287/79
    Sollte die Strafkammer zu der Überzeugung gelangen, daß der Angeklagte infolge des Alkoholgenusses vermindert schuldfähig war, so könnte auch allein dieser Umstand schon die Annahme eines minder schweren Falles begründen (BGHSt 16, 360, 362; BGH bei Dallinger MDR 1975, 542 sowie Beschluß vom 24. August 1977 - 3 StR 256/77 - mit weiteren Rechtsprechungshinweisen, sämtliche zu § 213 StGB).
  • BGH, 24.08.1977 - 3 StR 256/77

    Tötung in einem minder schweren Fall bei Verminderung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 29.08.1979 - 3 StR 287/79
    Sollte die Strafkammer zu der Überzeugung gelangen, daß der Angeklagte infolge des Alkoholgenusses vermindert schuldfähig war, so könnte auch allein dieser Umstand schon die Annahme eines minder schweren Falles begründen (BGHSt 16, 360, 362; BGH bei Dallinger MDR 1975, 542 sowie Beschluß vom 24. August 1977 - 3 StR 256/77 - mit weiteren Rechtsprechungshinweisen, sämtliche zu § 213 StGB).
  • BGH, 16.07.1980 - 3 StR 232/80

    Ausnutzung der Widerstandsunfähigkeit zu außerehelichen sexuellen Handlungen oder …

    Sollte es den Regelstrafrahmen des § 178 Abs. 1 StGB angewendet haben, so hat es möglicherweise verkannt, daß schon die erheblich verminderte Schuldfähigkeit die Annahme eines minderschweren Falles rechtfertigen kann (ständige Rechtsprechung; vgl. BGH, Beschluß vom 16. August 1978 - 3 StR 292/78; Beschluß vom 29. August 1979 - 3 StR 287/79 - und Beschluß vom 12. November 1979 - 3 StR 418/79;… Dreher/Tröndle, StGB 39. Aufl. § 213 Rdn 9).
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